Nachdem der oder die Erreger dervorliegenden Strukturschwingung identifiziertwurden (siehe 3. Teil, ISR 4/2010, S.16), kann im Sinne einer „Ursachenbekämpfung“an ihre Beseitigung herangeschrittenwerden.
Wenn sich dies jedoch, wie leidermeistens der Fall, als praktisch unmöglich erweist,gilt es Mittel und Wege zu suchen, diedie Schwingungsintensität soweit reduzieren,dass keine signifikanten Störungen, d. h. keineerhöhte Beanspruchung und infolge dieserkeine Schäden an den Strukturteilen, keinLärm, keine Komforteinbußen o. ä. entstehen(siehe auch 1. Teil, „Zur Bekämpfungvon Schwingungen“, ISR 2/2010, S. 34).
Im Folgenden wird jede der im 2. Teil (ISR3/2010, S. 10 – 11) als „möglicher Schwingungserreger“identifizierte Quelle daraufhinuntersucht, ob sie sich beseitigen oder ob sichzumindest ihre Auswirkung reduzieren lässt.
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