Gegen den Behördenbescheid sind vier Beschwerden eingelangt, die demnächst an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) weitergereicht würden, bestätigte das Magistrat der Stadt Wien für Umweltschutz MA 22 der Austria Presse Agentur (APA). Das BVwG muss über die Rechtmäßigkeit des Bescheids entscheiden. Die vorliegenden Beschwerden stammen von der auf Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei List im Auftrag von Anrainern aus den Bezirken Döbling und Floridsdorf, dem „Verein Projektwerkstatt Umwelt und Soziales (VIRUS)“ sowie der Umweltorganisation „Alliance For Nature“.
Argumentiert wird unter anderem damit, dass eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2011 UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Demnach müssten Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt. „Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte“, so Rechtsanwältin Fiona List-Faymann, die die Bürgerinitiative „Schützt den Wienerwald - Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg“ vertritt, im April 2023. Zwar entspreche das auf Basis der EU-Richtlinie novellierte österreichische UVP-Gesetz noch nicht den europäischen Vorgaben, jedoch sei eine entsprechende UVP-Pflicht klar herauszulesen.
So argumentierte auch Norbert Hörmayer von der Wiener Umweltanwaltschaft, berichtet die APA: „Die Übergangsbestimmung des UVP-Gesetzes widerspricht aus unserer Sicht dem EU-Recht.“ Bisher gebe es zu dieser Frage jedoch wenig Judikatur. „Wir wollen darum eine saubere Lösung und rechtliche Klarheit für die Zukunft“, so Hörmayer.
Projektentwickler Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH zeigt sich dennoch gelassen. „Mit derartigen Beschwerden muss bei einem solchen Verfahren immer gerechnet werden“, so Dejaco in einem Statement. „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Wien bestätigen wird.“