Die Genial Tourismus- und Projektentwicklungs-GmbH befindet sich im Eigentum des Erbauers der Erlebniswelt Kahlenberg, als Generalplaner der Seilbahn Kahlenberg fungiert das Architekturbüro WGA ZT GmbH aus Wien. Ausgehend von der Talstation im Bereich der U4-Station Heiligenstadt führt die Seilbahn Kahlenberg mit einer Gesamtstrecke von 5,7 km über die Donau in nur sechs Minuten Fahrzeit hin zur Station Donauinsel Nord, von dieser aus geht es nach einer Station im Wiener Weinbauort Strebersdorf hinauf zur Bergstation auf den Kahlenberg. Insgesamt soll die Fahrzeit auf der gesamten Strecke weniger als 20 min. betragen.
Bundesverwaltungsgericht für den Bau
Die im März 2022 erteilte Konzession für die Realisierung des Projekts basiert gemäß dem Betreiberunternehmen auf einer umfassenden Prüfung und Interessensabwägung, für die seitens des Bundesverwaltungsgerichts Wien insgesamt 14 unabhängige Gutachten eingeholt wurden. Insbesondere aufgrund der Verringerung des Verkehrsaufkommens, des verbesserten Zugangs zu Naherholungsgebieten und der positiven wirtschaftlichen Effekte für den Wiener Tourismus wurde dem Vorhaben beschieden, im öffentlichen Interesse zu liegen, so die Genial Tourismus- und Projektentwicklungs-GmbH in einer Aussendung.
Barrierefrei, schnell, umweltfreundlich
Die 10er-Kabinenbahn aus dem Hause Leitner soll über 115 moderne Kabinen verfügen, die mit einem Infotainmentsystem, Videoüberwachung und einer Gegensprechanlage zur Station ausgestattet sind. Sie sollen genügend Platz für Kinderwägen, Räder und Rollstühle bieten - und damit somit auch einen barrierefreien, schnellen und umweltfreundlichen Weg für Erholungssuchende auf die nördliche Donauinsel ermöglichen.
Zustimmung der Stadt Wien ausständig
Ob das Projekt durchgeführt wird, hängt im Besonderen von der Stadt Wien ab, die unter anderem einen naturschutzbehördlichen Bescheid ausstellen muss. Das Baubewilligungsverfahren soll voraussichtlich im Sommer 2023 starten. Die Stadt Wien stand dem Projekt bis dato eher skeptisch gegenüber, die Betreiber erwarten sich allerdings nach der positiven Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht einen Meinungsumschwung bei den entsprechenden Behörden.