Das BAV in der Schweiz teilt die Grundlagendokumente für Seilbahnunternehmen fortan nach ihrer rechtlichen Bedeutung in drei Kategorien ein.
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Recht Organisationen

BAV SCHWEIZ

Mehr Klarheit und Transparenz für Seilbahnunternehmen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Schweiz sorgt mit der neuen Kategorisierung der Grundlagendokumente für eine klare, transparente und einfache Einteilung der Grundlagendokumente nach ihrem rechtlichen Stellenwert.

von: JD

Aufgrund der Vielzahl an Bezeichnungen für die Seilbahndokumente des Bundesamtes für Verkehr (BAV) in der Schweiz und Diskussionen über den rechtlichen Stellenwert verschiedener BAV-Dokumente hat sich das Management Board Seilbahnen dieser Thematik angenommen und die Grundlagendokumente einheitlich und klar strukturiert. Zuvor herrschte oft Uneinigkeit darüber, wie der rechtliche Stellenwert einzelner Seilbahndokumente des BAV wie etwa Faktenblätter, Merkblätter oder Praxishilfen zu beurteilen sei.

Mehr Klarheit für die Branche

Sämtliche vom Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) herausgegebenen Grundlagendokumente, die für die Tätigkeit der Seilbahnunternehmen relevant sind, werden fortan in drei Kategorien eingeteilt: Rechtsgrundlagen und Normen, Richtlinien sowie Informationen. Das Management Board Seilbahnen, das den Anstoß für die Strukturierung gemäß der rechtlichen Relevanz der Dokumente gegeben hatte, setzt sich zusammen aus Vertretern des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz, des Herstellverbands IARM, der Interkantonalen Kontrollstelle IKSS sowie des Bundesamtes für Verkehr (BAV). 

Kategorie 1: Rechtsgrundlagen und Normen

In der ersten Kategorie finden sich alle für Seilbahnunternehmen relevanten Gesetze und Verordnungen inklusive Erläuterungen. Faktenblätter werden hierbei den Erläuterungen gleichgestellt. Technische Normen haben in dieser Kategorie die gleiche Verbindlichkeit wie Rechtserlasse. Auch die Checklisten zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nach Anlagentyp stellen Rechtsgrundlagen dar und finden sich somit in dieser Kategorie.

Kategorie 2: Richtlinien

Die zweite Kategorie enthält zum einen Verfahrensrichtlinien, zum anderen technische Richtlinien. Auch Praxishilfen, Hilfsmittel und Merkblätter fallen zukünftig in diese Kategorie. Die Richtlinien sorgen für eine sachgerechte und einheitliche Anwendung der Rechtsgrundlagen und Normen. Durch die Konkretisierung unbestimmter (Rechts-)begriffe sorgen diese Richtlinien für Rechtssicherheit und Transparenz in der Bewilligungspraxis sowie bei der Anwendung von Vorschriften.

Kategorie 3: Informationen

Die letzte Kategorie umfasst alle Dokumente, die lediglich einen informativen Charakter haben. Sie kann Informationen zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder mit der Branche, Informationen zur administrativen Entlastung, Präsentationen an Fachtagungen sowie Informationen zur Seiltechnik, Infrastruktur oder Bautechnik beinhalten.

 


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