Recht

Was heißt „beim Betrieb“ der Seilbahn?

Es ist allgemein bekannt, dass die Haftung für Unfälle, die sich während des Betriebs von Seilbahnanlagen ereignen, sehr streng ist. Immer wieder stellt sich die Frage, ab wann davon zu sprechen ist, dass sich ein Unfall „beim Betrieb“ ereignet hat.

von: Christoph Haidlen

Zugangsbereich schon Teil des "Betriebes"? 

Zuletzt war diese Frage nach einem Unfall beim Zustieg zu einer Sesselbahn zu klären. Der (spätere) Kläger wollte gegen Mittag eine Sesselbahn (im Urteil unrichtig auch als „Sessellift“ bezeichnet) bergwärts nehmen. Bei der Anlage handelte es sich um eine kuppelbare Sesselbahn mit sechs Sitzplätzen und einem Einstiegsförderband. Am linken und rechten äußeren Stahlrahmen des Zugangsschrankens war je ein Holzpfosten mit einem Kabelbinder montiert (keine genehmigungspflichtige Änderung). Er diente dazu, die Körpergröße von Kindern abzuschätzen. Im oberen Bereich des äußersten rechten Schrankens befand sich ein geringer Abstand von wenigen Zentimetern zum Stahlrahmen.

Fehlverhalten des ­Verletzten

Der Kläger gab zirka einen Meter vor der Schrankenanlage den linken Skistock in die rechte Hand, hielt beide Stöcke am Griff in der Hand, die Stöcke zeigten nach hinten. Die Schlaufe des rechten Skistocks löste der Kläger nicht vom Handgelenk. „Korrekterweise und auch idealerweise“ hätte er aus der Stockschleife herausschlüpfen und beide Stöcke im oberen Drittel des Stockschafts in einer Hand eng am Körper halten müssen. Der Kläger passierte dann die Schrankenanlage und rutschte mit den Skiern auf das Förderband. Als er dort stand, bemerkte er, dass sich der rechte Skistock zwischen dem Holzpfosten und dem Stahlrahmen verhakt hatte. Es gelang ihm nicht, den Stock zu lösen und er wurde – da sich das Förderband weiterbewegte – nach rechts in Richtung Bahninnenseite gezogen und stürzte. 

Nach dem Sturz dauerte es höchstens drei Sekunden, bis die Seilbahnanlage vollkommen still stand. Der Stationsbedienstete reagierte nach frühestmöglichem Erkennen der Gefahrensituation und betätigte die „Gefahr‑Aus‑Taste“. Zu diesem Zeitpunkt stürzte der Kläger aber auch schon. Dem Bediensteten ist weder eine Nachlässigkeit noch ein Reaktionsverzug vorzuwerfen. 

EKHG anwendbar?

Der verletzte Wintersportler verklagte das Seilbahnunternehmen mit der Begründung, sie hafte nach dem EKHG, da sich der Unfall „beim Betrieb“ der Seilbahn ereignet hätte: Wäre der Holzpfosten nicht angebracht gewesen, hätte sich sein Skistockteller nicht verfangen. Wäre das Förderband rechtzeitig abgestellt worden, wäre er nicht gestürzt. Das Seilbahnunternehmen wendete ein, der Unfall sei für sie unvermeidbar gewesen und der Kläger sei aufgrund seiner eigenen Unaufmerksamkeit gestürzt. 

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht änderte die Entscheidung ab und sprach aus, dass beide Seiten zu je 50 % haften. Der Oberste Gerichtshof hatte in letzter Instanz zu klären, ob sich der Unfall „beim Betrieb“ der Anlage ereignet hatte (was bedeuten würde, dass das EKHG anzuwenden ist). Er stellte fest, dass das Einsteigen in ein Fahrzeug ein mit dem Betrieb „unmittelbar zusammenhängender“ Vorgang sei. Sowohl das Rutschen auf das Förderband, als auch das Förderband selbst gehören auch zum „Einsteigen“ in die Anlage, daher habe sich der Unfall „beim Betrieb“ ereignet.

Der OGH bestätigte auch, dass dem Seilbahnunternehmen der Entlastungsbeweis – dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei – nicht gelungen ist: Er war der Ansicht, das Seilbahnunternehmen hätte die zur Einschätzung der Körpergröße der Kinder dienenden Holzpfosten ohne Zwischenraum zwischen Pfosten und Metallgerüst befestigen können, so dass sich kein Skistock darin verhaken kann, oder hätte überhaupt eine ganz andere Vorrichtung schaffen können. 

Daher sei der Unfall für sie nicht „unvermeidbar“ gewesen, auf Grund des Mitverschuldens des Klägers habe eine Schadensteilung im Verhältnis 50/50 zu erfolgen.

Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen
Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte
Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

Foto: Gasteiner Bergbahnen AG

Benjamin Rogl, bisher Prokurist und Leiter für Verwaltung und Finanzen, rückt an die Seite von Andreas Innerhofer und wird ab 1. Jänner 2025 den…

Weiterlesen
Foto: KitzSki Werlberger

Die Plattform Skiresort.de hat wieder Skigebiete geprüft und ausgewertet und die besten unter ihnen ausgezeichnet. Österreichs Skigebiete dominieren…

Weiterlesen
Foto: Garaventa

Der jüngste Umbau durch Garaventa bringt die Anlage technisch auf den neuesten Stand die nun im vollautomatischen Modus betrieben werden kann. Sie…

Weiterlesen
Foto: Dieter Krestel

Am 14. November 2024 ging im Tauern Spa Kaprun das 2. Medien Forum Zukunft Winter über die Bühne. Entscheidungsträger aus den Bereichen Skisport,…

Weiterlesen
Foto: Lunghammer

Die renommierte Auszeichnung adelt ausgewählte kleine wie große steirische Skigebiete für ihre hervorragenden Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

Weiterlesen
Foto: Ralf Ruppert auf Pixabay

Der Verband der Seilbahnunternehmer Südtirols sucht einen neuen Direktor oder Direktorin.

Weiterlesen
Foto: Leitner

Das Südtiroler Unternehmen investiert mehr als 5 Mio. Euro in das globale Logistikzentrum. Digitalisierte und automatisierte Prozesse sollen die…

Weiterlesen
Foto: SBS

Das Wetter machte vielen Schweizer Bergbahnen einen Strich durch die Rechnung. Gesamthaft gesehen ging die Gästezahl im Vergleich zum Vorjahr um 7 %…

Weiterlesen
Foto: Gasteiner Bergbahnen AG

Die kommende Wintersaison in Skigastein wird außergewöhnlich lang, die Ticketpreise steigen nur moderat. Deutlich stärker gestiegen sind hingegen die…

Weiterlesen
Foto: Leitner

Die Neuentwicklung soll positive Effekte bei Verbrauch, Wartungsaufwand und Umweltfreundlichkeit bringen, verspricht Leitner.

Weiterlesen
Foto: beigestellt privat

Pias Peleteiro übernimmt die Verantwortung für die Geschäftsfelder Anlagensicherheit, Energie & Systeme sowie Umwelttechnik.

Weiterlesen
Foto: Karin Pasterer

Die Bergbahnen in Österreich verzeichneten in der Sommersaison 2024 laut aktueller Umfrage stabile Gäste- und Umsatzzahlen. Kreative Angebote werden…

Weiterlesen
Foto: Ski Juwel Alpbachtal Wildschönau

Ein zentrales Projekt des Tiroler Skigebiets ist die Verbesserung der Beschneiungsanlage am Wiedersberger Horn und am Reither Kogel. Außerdem wird in…

Weiterlesen
WKK | Helge Bauer

Wie zentral die Seilbahnwirtschaft für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Kärnten ist, zeigen einmal mehr aktuelle Studien. In neue und…

Weiterlesen
Foto: beigestellt iStock

Die Skifahrer im deutschsprachigen Raum scharren bereits in den Startlöchern. Eine aktuelle Marktanalyse zeigt eine große Vorfreude auf die kommende…

Weiterlesen