Nach 388 angemeldeten Teilnehmern im Jahr 2012 und 400 im Jahr 2013 verzeichnete die heurige Tagung der VTK mit 412 Besuchern neuerlich einen Teilnehmerrekord.
Dennoch reichte das nicht, um den Vortragssaal auch nur annähernd zu füllen, handelt es sich doch beim Kongresshaus in Davos um das größte Kongresszentrum der Alpen, in dem schon zahlreiche bedeutende Großkongresse von globaler Bedeutung stattgefunden haben. Es wurde 1961 errichtet, alle zehn Jahre vergrößert und letztmals in den Jahren 2009/10 auf eine Besucherkapazität von 5.000 Personen ausgebaut.
Davos feiert im kommenden Jahr 150 Jahre Wintertourismus, mit ein Grund, vor dem Winter 2014/2015 die VTK-Tagung in Davos abzuhalten. Heute präsentiert sich Davos, die höchstgelegene Stadt Europas (1.560 m ü. M.), gemeinsam mit seinem Nachbarort Klosters als eine große, moderne und erfolgreiche Feriendestination im Kanton Graubünden, weit über die Grenzen der Schweiz hinaus bekannt.
Eröffnung
VTK-Präsident Laurent Vaucher, Télé-Thyon SA, ließ es sich nicht nehmen, die wichtigsten Abschnitte seiner Begrüßungsworte in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch vorzutragen, um damit die Teilnehmer aus allen Schweizer Kantonen mit Seilbahnunternehmen persönlich anzusprechen. Er bedankte sich für ihr Kommen und wünschte allen eine gute Tagung.
Informationen der Aufsichtsbehörde BAV
Hanspeter Egli, Chef der Sektion Sicherheitsüberwachung im BAV (Bundesamt für Verkehr), Bern, begann sein Referat mit einem Bericht über den Stand der Revision der Schweizer Seilbahnverordnung (SebV). Seit der Inkrafttreten am 1. 1. 2007 habe man nun sechs Jahre Erfahrung gesammelt und es seien einige kleinere Schwächen in der SebV erkannt worden. Das Ziel der Novellierung sei die Beseitigung solcher Defizite und das Einbringen von Verbesserungen. Insbesondere nannte er folgende geplanten wichtigen Änderungen:
- Sachverständigenbericht zur Seilrechnung,
- Anerkennung der Technischen Leiter nicht mehr an die Unternehmung gebunden,
- Verordnung über die Technischen Leiter soll neu auch für kantonale Anlagen gelten und
- Regelungen zur Dienstfähigkeit.
Mit dem Inkrafttreten der neuen SebV rechnet Hanspeter Egli per 1. Mai 2015.
Weitere Themen waren eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes sowie eine Vereinbarung des BAV mit dem ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) betreffend die Zuständigkeiten im Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren für Stromversorgungsanlagen und betrifft damit auch die Seilbahnen.
Aufgrund eines tödlichen Unfalls im Gebiet Hoch-Ybrig im Jänner 2013, bei dem ein Fahrgast mit Rucksack an einem Sessel hängengeblieben war und dann abstürzte, ergeht seitens des BAV an Betreiber von Sesselbahnen die Aufforderung zur Nachrüstung von Hinweisschildern. Bei Neuanlagen sind derartige Piktogramme bereits etablierter Stand der Technik.
Abschließend besprach Hanspeter Egli die Ereignis- und Unfallstatistik des BAV für 2013. Erfreulich war der starke Rückgang der gemeldeten Ereignisse insgesamt, nämlich von 102 im Jahr 2012 auf 45 im Jahr 2013; wieder waren Stürze von Fahrgästen beim Ein- und Ausstieg von Sesselbahnen stark vertreten. Erfreulich auch, dass 2013 kein Arbeitsunfall zu verzeichnen war.
Informationen der Aufsichtsbehörde IKSS
Ulrich Blessing, Leiter der Kontrollstelle des IKSS (Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte), stellte zunächst anhand von Portraitfotos neue Mitarbeiter der Kontrollstelle vor und ging dann zu Fachfragen über.
Hinsichtlich der Beförderung von Fahrgästen mit Trendsportgeräten auf Schleppliften werden zwei Typen derartiger Geräte unterschieden:
- Typ A: Auf diesen Geräten nimmt der Fahrgast eine aufrechte, mehr oder weniger stehende Stellung ein und kann sich daher im Sturzfall vergleichsweise leicht von der Schleppvorrichtung lösen, z. B. beim Snowscoot oder Snowbike.
- Typ B: Hier nimmt der Fahrgast eine sitzende oder kauernde Position ein, und kann sich im Sturzfall schwerer von der Schleppvorrichtung lösen bzw. die Schleppspur verlassen. Dies trifft etwa bei Schlitten, Bob oder Snow-Tube zu.
Aus diesem Grund ist die Beförderung von Fahrgästen mit Trendsportgeräten des Typs B auf Schleppliften nicht zulässig. Bei Trendsportgeräten des Typs A ist ein Mischbetrieb mit Skifahrern zulässig, jedem Schleppgehänge mit Trendsportgerät-Beförderung soll ein leeres Schleppgehänge folgen.
Ausführlich befasste sich Ulrich Blessing mit den Seilprüfungen. Ganz gemäß dem Tagungsmotto „Warum einfach, wenn es kompliziert auch geht“ sei die derzeitige Lage auf dem Sektor der verschiedenen Seilprüfvorschriften. Als Hilfestellung für die Seilbahnbetreiber wurde eine Zusammenfassung der Regelwerke ausgearbeitet, die auf der BAV-Webseite abrufbar ist.
Die Ereignisstatistik des IKSS für die Saison 2013/14 zeigt eine deutliche Häufung der Unfälle bei Schleppliften und Rodelbahnen auf. Dennoch hielt Blessing – für viele überraschend – ein Plädoyer für den Bau von Schleppliften. Als wesentliche Vorteile nannte er:
- kostengünstig in der Anschaffung,
- kostengünstig in der Instandhaltung und im Betrieb,
- Eingriff in die Landschaft vergleichsweise minimal,
- Personen mit Höhenangst sind von der Nutzung nicht ausgeschlossen,
- geringere Windempfindlichkeit.
In der nachfolgenden Auswahl von Meldungen betreffend Ereignisse an Schleppliften waren dann eine ganze Reihe von Förderseilentgleisungen dabei, zu einem erheblichen Teil durch Bügelüberschläge verursacht, insbesondere an der Aussteigstelle. Daher sei einerseits der Bügeleinzugs- und -überschlagsüberwachung und andererseits der Instandhaltung der Schleppgehänge besonderes Augenmerk zu widmen. Die Instandhaltungsarbeiten an den Schleppgehängen umfassen die jährliche Zerlegung, Reinigung, Kontrolle und Wartung (Teile auf Risse prüfen, Einzugsfeder ölen, Bremsen warten, Klemmen gegebenenfalls ausschleifen, Schleppseile periodisch wechseln und Endknoten kontrollieren) und die Dokumentation dieser Arbeiten für jedes einzelne Gehänge.
Ausbildungszentrum der Seilbahnen Schweiz (SBS)
Michael Nydegger, Fachlehrer im Ausbildungszentrum der SBS in Meiringen, wiederholte seinen bereits im Vorjahr bei der VTK-Tagung vorgestellten Überblick über die verschiedenen Ausbildungsstufen des Seilbahner-Berufes in der Schweiz. Folgende Grade sind möglich:
- Seilbahn-Mechatroniker/in, vierjähriger Lehrbetrieb, Abschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ),
- Seilbahner/in, Dauer zwei Jahre, Abschluss mit eidgenössischem Berufsattest (EBA),
- Seilbahnfachmann/frau, mehrstufige Ausbildung mit umfangreichen Fachbereichen, Abschluss mit eidgenössischem Fachausweis, Berechtigung zum Technischen Leiter,
- Seilbahnmanager/in, mehrstufige Führungs- und Managementausbildung, Abschluss mit eidgenössischem Diplom, Berechtigung zum Betriebsleiter.
Nydegger gab im Detail Auskunft über die derzeitige Anzahl der Teilnehmer in den verschiedenen Ausbildungslehrgängen und über relevante Kursbeginn- und Prüfungstermine. Im Übrigen sei die Ausbildungskontrolle generell neu überarbeitet worden und von einigen Firmen aus der Seilbahnbranche seien neue Lehrmittel zur Verfügung gestellt worden, die einen noch mehr praxisorientierten Unterricht ermöglichten.
Beratungsstelle Seilbahntechnik (SBS)
Renzo Pesciallo, Projektleiter Technik SBS, Bern, hob unter Bezugnahme auf das Tagungsmotto die komplexe Aufgabenstellung der Technischen Leiter von Seilbahnanlagen hervor. Insbesondere stelle die andauernde Veränderung der gesetzlichen und technischen Vorschriftenlage eine kaum zu bewältigende Herausforderung dar. Der Referent rechnet damit, dass es nicht zuletzt deshalb in den nächsten Jahren zu einem Mangel an Technischen Leitern kommen wird. Als Beispiel für komplizierte Vorschriften nannte er die bereits von Ulrich Blessing angesprochenen Seilprüfungsbestimmungen.
Weiters ging Renzo Pesciallo auf ein Planungsproblem ein: Es ist äußerst schwierig, bei der Planung von Seilbahnen zu einem eindeutigen Referenzwert für die in die Berechnung einzusetzenden Wind-Staudruckwerte zu kommen; die Schweizer Windstaudruck-Karte bietet hierfür einen breiten Interpretationsspielraum. Um diesem Problem beizukommen, wurde seitens der SBS in einer Arbeitsgruppe eine Richtlinie erarbeitet, die nun im Entwurf vorliegt und voraussichtlich zum Ende des Jahres publiziert werden kann.
Abschließend wies Renzo Pesciallo darauf hin, dass es eine Revision des Merkblattes 4, das sich auf Instandhaltung und Umbauten bezieht, gegeben hat.
Schwingungsdiagnose an Antrieben von Seilbahnen
Dipl.-Ing Axel Haubold, Technischer Leiter der Gesellschaft für Maschinendiagnose mbH (GfM), stellte den Tagungsteilnehmern eine Diagnosemethode für Getriebe und Lager vor, die gegenüber anderen Methoden eine Reihe von Vorteilen aufweist. Um die Methode zu verstehen, ist es notwendig, über die Schädigungsmechanismen in der Antriebstechnik Bescheid zu wissen.
An Antriebe stellen wir folgende Anforderungen:
- Verfügbarkeit,
- Zuverlässigkeit,
- Sicherheit.
Verschiedene Einflüsse beanspruchen den Antrieb:
- Normalbetrieb,
- Situationen außerhalb der Auslegungsgrenzen,
- andere Komponenten und Anlagen,
- die Umwelt,
- der Mensch.
Diese Einflüsse setzen verschiedene Schädigungsmechanismen in Gang:
- Verschleiß,
- Ermüdung,
- Alterung,
- Korrosion,
- Riss, Bruch.
Die Schädigungsmechanismen rufen im Antrieb Reaktionen hervor:
- erhöhte/veränderte Schwingungen,
- abnormale Geräusche,
- höhere Leistungsaufnahme,
- Temperaturerhöhung,
- Schmiermittelverunreinigung,
- Initialschäden,
- Schadenswachstum,
- Folgeschäden,
- Ausfall.
Die Schwingungsüberwachung und –diagnose besteht darin, die Schwingungen mittels entsprechender Sensoren zu messen und mit Hilfe der Fourier-Transformation das gesamte Frequenzspektrum des Antriebes zu ermitteln. Kennt man alle kinematischen Parameter (alle Zähnezahlen der Zahnräder, alle verbauten Lager mit Positionsangabe), dann kann man die einzelnen Frequenzen den Bauteilen zuordnen und aufgrund der Amplituden und auch von Hüllkurven auf den Zustand der einzelnen Bauteile schließen.
Bei Seilbahnantrieben sind einige Besonderheiten zu beachten:
- geforderte Sicherheit,
- Betriebszeiten,
- schwellende bis wechselnde Lastfälle,
- variable Drehzahl,
- Lastumkehr z. B. bei Pendelbahnen,
- langsamlaufende Lager (z. B. Seilscheiben),
- mitdrehende Getriebe,
- eingeschränkte Schallweiterleitung durch Notlaufeinrichtungen (Kunststoffbüchsen).
Wegen der variablen Drehzahl von Seilbahnantrieben bildet man das Schwingungsspektrum nicht über die Zeit, sondern über die Drehzahl ab, weil bei einer Abbildung über die Zeit die Fourier-Analyse nicht mehr möglich ist.
Als eines von mehreren Beispielen zeigte Dipl.-Ing. Haubold die Untersuchung eines Sesselbahn-Brückenantriebs mit seiner CMS-Methode (Condition Monitoring System). Die Messung fand in einem Februar statt und erbrachte an einem Seilscheibenlager eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 20 %. Nach Saisonende erfolgte aufgrund dieses Ergebnisses die Demontage und Reparatur; ohne Reparatur hätte es in der Folgesaison mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Lagerausfall gegeben.
Worin liegen zusammenfassend die Vorteile von CMS? Es ergeben sich Kostenvorteile aus der
- Vermeidung von Anlagenstillstand,
- Vermeidung von Folgeschäden,
- Möglichkeit zur optimalen Instandsetzungsplanung.
Der größte Nutzen eines CMS liegt aber wahrscheinlich im Nachweis der Schadensfreiheit, denn es gilt: „Wird durch das CMS keinerlei Unregelmäßigkeit am Antrieb erkannt, so liegt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Unregelmäßigkeit vor.“
Visuelle Seilinspektion – Grundlagen und Umsetzung
Bruno Longatti, Leiter Technik und Entwicklung beim Seilhersteller Fatzer, Romanshorn, stellte zu Beginn seines Referates die Frage: „Warum ist visuelle Inspektion ein Thema für Seilbahnseile?“ Die einfache und unbefriedigende Antwort wäre: „Weil sie vorgeschrieben ist.“ Unbefriedigend deshalb, weil viele sie als aufwendige, mühsame, kostspielige und eigentlich unnötige Aufgabe ansehen.
Es gibt jedoch viele gute Gründe für die visuelle Inspektion (VI):
- Die Seile können – fast – auf der gesamten Länge geprüft werden.
- Eine Reihe von äußeren Schäden kann nur durch die VI gefunden werden.
- Äußere Schädigungen können erkannt und – sofern es rechtzeitig geschieht – können sie in vielen Fällen instandgesetzt bzw. ihre Auswirkungen gemindert werden.
- Ausserordentliche VI nach Ereignissen (z. B. Blitzschlag, Seilentgleisung) können kurzfristig (sofort) ausgeführt werden.
- Die VI dient dem Grundsatz: Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage in einem vertretbaren Kostenrahmen.
Zu den Schäden, die nur durch die VI erkannt werden können, gehören:
- Draht- und Litzenverwerfungen,
- anormale Durchmesser- und Schlaglängenveränderungen,
- Gefügeschäden am Spleiß,
- Kratzer, Kerben, Aufschmierungen,
- farbliche Anomalien mit Hinweis auf Gefügeveränderungen (z. B. Blitzschläge),
- beginnende Korrosion,
- starke Korrosion,
- starke Drahtverletzungen.
Mit aussagekräftigen Bildern zu derartigen Seilschäden zeigte Bruno Longatti eindringlich die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der VI auf, die – zusammen mit der magnetinduktiven Seilprüfung – eine sichere Beurteilung des Seilzustandes ermöglicht.
Erfahrungen aus den Betriebskontrollen
Urs Amiet, BAV, Bern, schloss unmittelbar an das Thema von Bruno Longatti an. Er berichtete über die Erfahrungen betreffend die visuelle Seilinspektion (VI), die das BAV bei seinen Betriebskontrollen gemacht hat.
Mit der Frage „Kennen Sie den Zustand der Seile Ihrer Anlagen?“ wies der Referent auf die Unverzichtbarkeit der VI hin. Die VI wurde übrigens durch die behördlichen Vorschriften seit jeher verlangt, schließlich war es bis zur Einführung der magnetinduktiven Seilprüfung gegen Ende der 50er Jahre die einzige Möglichkeit zur Beurteilung des Seilzustandes.
Dass die Durchführung der VI nicht gerade beliebt ist bei den Seilbahnern, ist verständlich. Sie ist in den meisten Fällen mühsam und ermüdend. Regelmäßige Pausen sind wichtig. Geeignete Arbeitsplätze für die Durchführung der VI müssen bereitgestellt werden. Die Wetterbedingungen und die Sichtverhältnisse spielen eine Rolle, das Seil muss trocken und ausreichend sauber sein.
Ein wichtiges Thema für die Durchführung der VI ist die Qualifikation des Personals. Das führt sofort zur Frage, wie das für die VI erforderliche Wissen erworben werden kann. Da gibt es mehrere Möglichkeiten; der Trend geht dabei in der Schweiz jedoch dahin, dass der Technische Leiter das von der VTK angebotene VI-Seminar besucht und dann seine Mitarbeiter entsprechend unterweist.
Zusammenfassend berichtete Urs Amiet, dass bei den Betriebskontrollen des BAV die VI weiterhin ein aktuelles Thema sei, dass sich die Situation allgemein klar verbessert habe, aber auch noch Nachholbedarf bestehe.
Weitere Themen der VTK-Tagung 2014
Über weitere Referate und über ein Round-Table-Gespräch zum Thema „Wie funktionieren Audits/Kontrollen in Österreich?“, das den Unterschied zwischen der Überwachungssituation in der Schweiz und Österreich aufzeigte und dem Erfahrungsaustausch diente, werden wir in ISR 6/2014 berichten.
Fachausstellung
Wie alljährlich fand auch diesmal im Rahmen der VTK-Tagung eine große Fachausstellung statt. 44 Aussteller hatten im Foyer des Kongresszentrums ihre Stände aufgebaut. Hier fanden auch die Mittagsbuffets und die Kaffeepausen statt, sodass ein enger Kontakt zwischen dem Besuch der Vorträge und der Messestände gegeben war. Im Anschluss bringen wir eine Fotogalerie von Info-Ständen der Aussteller.
Josef Nejez