Geplant ist der österreichweite Lockdown für 20 Tage, nach zehn Tagen soll die Situation evaluiert werden. Voraussichtlich am 12. Dezember 2021 soll der Lockdown für geimpfte und genesene Personen aufgehoben werden. Ín dem von steigenden Corona-Zahlen besonders schwer getroffenen Bundesland Oberösterreich ist die Aufhebung des Lockdowns erst am 17. Dezember 2021 geplant. Die gesetzliche Grundlage für den Lockdown bildet die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordung, die Ausnahmen für Seil- und Zahnradbahnen sind in Paragraf 6 der Verordnung geregelt:
Fahrgemeinschaften, Gelegenheitsverkehr, Seil- und Zahnradbahnen
§ 6. (1) Bei der gemeinsamen Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist eine Maske zu tragen. Die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen im Gelegenheitsverkehr ist untersagt.
(2) Für die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen gilt:
1. Der Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen darf Personen, die die Seil- oder Zahnradbahn nicht
zu beruflichen Zwecken oder zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
benutzen, nur einlassen, wenn sie einen 2G-Nachweis vorweisen.
2. Personen haben in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen,
abdeckbaren Sesseln) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen eine Maske
zu tragen.
3. Der Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und
ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Hier finden Sie die gesamte 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordung.