Die Regeln für den Seilbahn-Betrieb ändern sich durch die schrittweise Aufhebung des Lockdowns kaum: Bereits während des Lockdowns konnten Österreichs Skigebiete für Geimpfte und Genesene (G2-Regel) offenhalten. Für Seilbahn-Kabinen und in Innenräumen besteht eine strenge FFP2-Maskenpflicht. Betreiber von Seilbahnen haben einen COVID-19-Beauftragten zu ernennen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen.
Gastronomie und Hotellerie öffnen vorsichtig
In wirtschaftlicher Hinsicht sorgt die Öffnung von Gastronomie und Hotellerie bei Österreichs Seilbahnwirtschaft aber auf jeden Fall für Erleichterung: Nachdem Österreichs Bundesregierung das Ende des Lockdowns verkündet hat, haben mehrere größere Skigebiete angekündigt, bis Mitte Dezember 2021 in die Wintersaison zu starten.
Unterschiede zwischen Bundesländern
Die einzelnen österreichischen Bundesländer öffnen zu unterschiedlichen Zeiten. Generell gelten die Öffnungsschritte nur für Personen, die entweder geimpft oder genesen sind (2G-Regelung).
- In Tirol, Vorarlberg und dem Burgenland endet der Lockdown für Geimpfte und Genesene in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2021 um null Uhr.
- In den Bundesländern Salzburg, Steiermark, Kärnten und Niederösterreich soll die Gastronomie und die Hotellerie erst am 17. Dezember 2021 öffnen, der Handel und die meisten anderen geschlossenen Einrichtungen öffnen schon am 12. Dezember 2021.
- Das von der Pandemie besonders stark getroffene Oberösterreich geht erst mit 17. Dezember 2021 aus dem Lockdown und möchte dann alle Bereiche unter Einhaltung der 2G-Regelung vorsichtig öffnen.
- In der Bundeshauptstadt Wien soll die Gastronomie und Hotellerie erst am 20. Dezember 2021 öffnen.
Gastronomie - generelle Bestimmungen der österreichischen Bundesregierung:
- Zutritt nur mit gültigem 2G-Nachweis.
- Allgemeine Sperrstunde ab 23.00 Uhr.
- Generelles Verbot von Nachtgastronomie inkl. Apres-Ski
- Generelles Verbot von Stehgastronomie
- Generelles Verbot von Barbetrieb
- Die Abholung von Speisen und Getränken ist auch für ungeimpfte Personen möglich. Hierbei gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Im Januar 2022 soll über das Verbot der Nachtgastronomie neu beraten werden.
Beherbergungsbetriebe - generelle Bestimmungen der österreichischen Bundesregierung:
- Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen.
- Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
- Betreiber haben einen COVID-19-Beauftragten zu ernennen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen.
Diese Regelungen ab dem 12. Dezember 2021 sind verpflichtende Mindeststandards der österreichischen Bundesregierung. Die einzelnen Bundesländer können strengere Regelungen erlassen.