Umwelt

Ökologische Bauaufsicht

Ökologische Bauaufsicht, der Diener zweier Herrn: Aufgaben zwischen Bewilligungsbehörde und Projektwerber

Das erfolgreiche Management touristisch genutzter Bergebiete erfordert vielfach Änderungen und Anpassungen im Gelände. Ist ein Projekt in der sensiblen Berglandschaft bewilligt, kann die Behörde zur schonenden Umsetzung in einigen Alpenstaaten eine sogenannte „Ökologische Bauaufsicht“ vorschreiben.

Die Ökologische Bauaufsicht ist ein Sonderfall der örtlichen Bauaufsicht und besitzt jedoch einen anderen Aufgabenschwerpunkt. Ziel ist es, durch die Überwachung und Begleitung des Vorhabens bei potenziell schwerwiegenden Eingriffen in den Naturhaushalt für eine schonende Ausführung zu sorgen. Die Vorschreibung einer Ökologischen Bauaufsicht soll auf der einen Seite klare Vorgaben durch die Projektplanung und den naturschutzfachlichen Sachverständigen enthalten. Auf der anderen Seite soll jedoch ein Spielraum bleiben, um bei ökologisch relevanten Gefahren während der Bautätigkeit reagieren zu können. Damit soll die Ökologische Bauaufsicht zur Vermeidung von negativen Effekten für den Naturhaushalt beitragen. Sie ist jedoch nicht für die eigentliche Machbarkeit des Projektes verantwortlich. In der Regel gilt hier auch das Verursacherprinzip, d. h. die Ökologische Bauaufsicht ist vom Projektwerber (Bauherrn) zu bezahlen. Die Vorgaben und die Kontrolle der Leistungen obliegen jedoch den Behörden. Damit ist die Ökologische Bauaufsicht Diener zweier Herrn und in einer schwierigen Position, die auch die Landesumweltanwaltschaft in Salzburg als Gratwanderung beschreibt.

Studie zur Ökologischen Bauaufsicht

Eine Studie an der Universität für Bodenkultur (Meindl 2013) sollte zeigen, ob und wie dieses Instrument im deutschsprachigen Alpenraum vor allem in Skigebieten eingesetzt wird und welche Erfahrungen damit bestehen. Dabei zeigte sich, dass sich nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen, sondern auch Einsatz und Erwartungen in den verschiedenen Ländern deutlich unterscheiden.

In der Schweiz ist dieses Instrument nicht gesetzlich geregelt. Lediglich bei Großprojekten kann es im Rahmen von UVP-Verfahren zu einer Kontrolle durch Ökologische Büros kommen.

In Südtirol/Italien gibt es bei Projekten, die „eine landschaftliche Ermächtigung brauchen“ eine Reihe von Auflagen. Diese beinhalten ökologische Belange und formulieren entsprechende Auflagen. Nach Auskunft der befragten Experten lässt sich durch die meist späte Beauftragung oft nur mehr eine Schadensminderung erreichen.

In Österreich ist nur in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Kärnten die Ökologische Bauaufsicht in den Landesgesetzen der Länder verankert. In Oberösterreich sind nur indirekte Bezüge zu den gesetzlichen Grundlagen vorhanden. Von den interviewten Experten werden Ausbildungsdefizite sowie das Fehlen von Regelwerken und entsprechenden Richtlinien bemängelt. Eine gute Planung, ergänzt durch einen detaillierten Bescheid, wird als Grundlage für eine reibungslos ablaufende Ökologische Bauaufsicht gesehen. Von Seiten der Salzburger und Tiroler Experten wird hierbei auf eine entsprechende Gliederung und eine Fristensetzung in den Bescheidauflagen hingewiesen. Eine Dokumentationsvorlage, welche als „Mindestanforderung an Berichte der Ökologischen Bauaufsicht für Aufstiegshilfen und Pistenprojekte“ bezeichnet wird, gibt es nur in Tirol. In Salzburg ist diese je nach Projekt, in Abhängigkeit vom Bescheid und der Notwendigkeit, frei gestaltbar. Hier wünschen sich die befragten technischen Büros klare Vorgaben und einheitliche Regelungen.

In Deutschland wird für den Begriff Ökologische Bauaufsicht auch das Wort „Umweltbaubegleitung“ verwendet bzw. neu eingeführt. Eine Ökologische Bauaufsicht wird bei Projekten im Alpenraum häufig für erforderlich gehalten, sie ist jedoch in der Naturschutzgesetzgebung nicht vorgesehen.

Bewertung der Ökologischen Bauaufsicht

Als Vorteile für die Skigebiete werden übereinstimmend folgende Aspekte genannt:

Die Ökologische Bauaufsicht trägt dazu bei, dass

  • sensible Bauphasen, z. B. mit hoher Erosionsgefahr, mit Maßnahmen zum Verpflanzen von Vegetation oder potenzieller Betroffenheit von Grund- oder Oberflächenwasser, sachgerecht im Planungsablauf berücksichtigt werden,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Belastungen sachgerecht umgesetzt und
  • Verzögerungen durch ökologische Projektergänzungen vermieden werden.

Dies kann zu Zeit- und Kostenersparnis in der Bauphase beitragen. Darüber hinaus wird eine Beweissicherung und Dokumentation einer zulassungskonformen Eingriffsgenehmigung geleistet.

Weitere Beiträge sind – wertvoll gerade in touristisch intensiv genutzten Berggebieten – die Mitwirkung an der baubegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabenträgers.

Diesen Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile und Kritik gegenüber. Regelmäßig erwähnt wurde dabei das Verursacherprinzip, wie nachstehendes Zitat beispielhaft zeigt: „Ein Kernproblem ist sicherlich die Bezahlung durch den Projektwerber. Die Ökologische Bauaufsicht rügt genau die Hand, die sie bezahlt.“ Nur im Bundesland Tirol kann die Bezahlung auch über die Behörde abgewickelt werden.

Kritisch gesehen wird auch die Art der Beauftragung (z. B. Pauschalen oder vordefinierte Bauaufsichtstermine), die die Möglichkeit auf Gefahrensituationen angemessen reagieren zu können und eine regelmäßige Präsenz vor Ort einschränken können.

Von einigen Experten wurde die Ökologische Bauaufsicht auch als „stumpfes Schwert“ gesehen, da sie keine Weisungsbefugnis gegenüber Baufirmen besitzt und kritisierte Arbeitsabläufe allenfalls dokumentieren kann. Bei kleinen Projekten herrschte vielfach auch Unverständnis, warum überhaupt eine Ökologische Bauaufsicht geleistet werden musste.

Unklarheit und Unsicherheit herrschte bei vielen Experten auch hinsichtlich der haftungsrechtlichen Konsequenzen. Wer ist haftbar, wenn – auf Hinweis der Bauaufsicht – von den verbescheideten Plänen des beauftragen Planungsbüros abgewichen wird? Selbst bei nachweisbarem Fehlverhalten hinsichtlich der Bescheidauflagen kann die Ökologische Bauaufsicht in manchen Ländern rechtlich belangt werden und in anderen hingegen nicht.

Übereinstimmung herrschte im Hinblick auf die erforderliche Qualifikation, die eine Ökologische Bauaufsicht mitbringen muss. Hierzu zählt ein einschlägiges Studium an Hochschule oder Fachhochschule mit Zusatzqualifikation. Allerdings wird angemerkt, dass Schulungen und Ausbildungen an Universitäten zwar als unumgänglich erachtet werden, spezifische Kenntnisse werden jedoch nur an wenigen Ausbildungsstätten vermittelt. Daher werden zusätzlich Workshops sowie Seminare zur Fortbildung von Ökologischen Bauaufsichten, Projektwerbern und ausführenden Firmen für erforderlich gehalten.

Hilfestellungen leisten hier auch die Umweltanwaltschaften in den Bundesländern Österreichs. So wurde ganz aktuell von der Landesumweltanwaltschaft Salzburg gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ein neuer Leitfaden herausgegeben (www.lua-sbg.at/info-broschueren.html). In Deutschland informiert der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) über die Umweltbaubegleitung als Aufgabe von Landschaftsplanern und Landschaftsarchitekten (www.bdla.de/umweltbaubegleitung).

Ulrike Pröbstl-Haider

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. Ulrike Pröbstl, Institut für Landschaftsentwicklung, Erholung und Naturschutzplanung der Universität für Bodenkultur, Wien. Foto: beigestellt

Foto: KitzSki Werlberger

Die Plattform Skiresort.de hat wieder Skigebiete geprüft und ausgewertet und die besten unter ihnen ausgezeichnet. Österreichs Skigebiete dominieren…

Weiterlesen
Foto: Garaventa

Der jüngste Umbau durch Garaventa bringt die Anlage technisch auf den neuesten Stand die nun im vollautomatischen Modus betrieben werden kann. Sie…

Weiterlesen
Foto: Dieter Krestel

Am 14. November 2024 ging im Tauern Spa Kaprun das 2. Medien Forum Zukunft Winter über die Bühne. Entscheidungsträger aus den Bereichen Skisport,…

Weiterlesen
Foto: Lunghammer

Die renommierte Auszeichnung adelt ausgewählte kleine wie große steirische Skigebiete für ihre hervorragenden Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

Weiterlesen
Foto: Ralf Ruppert auf Pixabay

Der Verband der Seilbahnunternehmer Südtirols sucht einen neuen Direktor oder Direktorin.

Weiterlesen
Foto: Leitner

Das Südtiroler Unternehmen investiert mehr als 5 Mio. Euro in das globale Logistikzentrum. Digitalisierte und automatisierte Prozesse sollen die…

Weiterlesen
Foto: SBS

Das Wetter machte vielen Schweizer Bergbahnen einen Strich durch die Rechnung. Gesamthaft gesehen ging die Gästezahl im Vergleich zum Vorjahr um 7 %…

Weiterlesen
Foto: Gasteiner Bergbahnen AG

Die kommende Wintersaison in Skigastein wird außergewöhnlich lang, die Ticketpreise steigen nur moderat. Deutlich stärker gestiegen sind hingegen die…

Weiterlesen
Foto: Leitner

Die Neuentwicklung soll positive Effekte bei Verbrauch, Wartungsaufwand und Umweltfreundlichkeit bringen, verspricht Leitner.

Weiterlesen
Foto: beigestellt privat

Pias Peleteiro übernimmt die Verantwortung für die Geschäftsfelder Anlagensicherheit, Energie & Systeme sowie Umwelttechnik.

Weiterlesen
Foto: Karin Pasterer

Die Bergbahnen in Österreich verzeichneten in der Sommersaison 2024 laut aktueller Umfrage stabile Gäste- und Umsatzzahlen. Kreative Angebote werden…

Weiterlesen
Foto: Ski Juwel Alpbachtal Wildschönau

Ein zentrales Projekt des Tiroler Skigebiets ist die Verbesserung der Beschneiungsanlage am Wiedersberger Horn und am Reither Kogel. Außerdem wird in…

Weiterlesen
WKK | Helge Bauer

Wie zentral die Seilbahnwirtschaft für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Kärnten ist, zeigen einmal mehr aktuelle Studien. In neue und…

Weiterlesen
Foto: beigestellt iStock

Die Skifahrer im deutschsprachigen Raum scharren bereits in den Startlöchern. Eine aktuelle Marktanalyse zeigt eine große Vorfreude auf die kommende…

Weiterlesen
Foto: C. Mantona

Der 12. Weltkongress der OITAF (17. bis 21. Juni 2024 in Vancouver/Kanada) bot hochinteressante fachliche Inhalte. Im Folgenden ein kurzer Überblick…

Weiterlesen