Tourismus

Öffentliche „Verhinderungskultur“ – Gift für das Investitionsklima

In nicht wenigen Fällen grenzt es an ein Wunder, dass in manchen Bereichen der Wirtschaft nach wie vor eine, wenn auch „schaumgebremste“ Investitionsbereitschaft besteht.

von: Helmut Lamprecht

Dazu zählt z. B. der Energiesektor – Stichwort Energiewende weg vom Öl hin zur Wasserkraft –, im besonderen aber auch die aktuelle Konjunkturstütze Tourismus, vor allem die Bergbahnbranche mit ihren Erneuerungsinvestitionen und Qualitätsverbesserungen bei Infrastruktur und Angeboten.

Die Frage „Warum ein Wunder?“ ist einerseits berechtigt, andererseits für manche nicht ganz verständlich, wenn Jahr für Jahr in den alpinen Hochburgen des Wintersports und neuerdings des Bergsommers noch immer „Euromillionen“ fließen. Neue Seilbahnanlagen gibt es ja mehrfach auch für die kommende Wintersaison 2015/16.

Zu Letzterem gibt es mehrere Facetten: die Niedrigzinsphase bei Krediten, in die Jahre gekommene und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Anlagen, Hoffnung auf neue Marktpositionierung etc. Die Investitionsbereitschaft könnte generell allerdings höher liegen, wenn angesichts der herrschenden Rahmenbedingungen eines überregulierten Präventionsstaates das Investitionsklima nicht so frostig wäre.

Alle Lebensbereiche sind nicht nur durch eine offenbar unbändige Lust am Verwalten intensiv betroffen. Die oft verwunderlichen Überregulierungen untergraben dazu die Freude am unternehmerischen Wirtschaften, sei es – aktuell – durch ständiges Drehen an der Steuerschraube, sei es vielfach durch eine intensive Verhinderungspolitik unter dem Deckmantel der Umweltverträglichkeitsprüfung im Naturschutzverfahren, bei der nicht selten vergessen wird, dass der Mensch wichtiger wäre als Kurzflügelkäfer u. ä. bis hin zu gewissen Gräsern.

Beispiele widersinniger Genehmigungsverfahren, extrem lange Verfahrensdauer mit stets neuen Hürden und Hindernissen durch ausufernde Interpretationen schwammiger Begriffe sowie zum Teil an Schikane grenzende Abnahmeverfahren sind keine Erfindungen eines Komentators, sondern gelebte Realität, vor allem im Energie-, Verkehrs- und speziell Bergbahnbereich.

So darf z. B.

  • im Gasteinertal eine seit 2008 fertige neue Brücke der ÖBB nicht benutzt werden, sondern zwingt eine UVP die Züge noch immer, also seit sieben Jahren, über die alte, wesentlich mehr lärmerzeugende Bahnbrücke;
  • soll ein lokaler Energieversorger in Tirol eine völlig sinnlose Millionen-teure Fischleiter errichten, darf aber die gesetzlich vorgeschriebene Spülung seines Stausees wegen Naturschutzbedenken noch nicht durchführen;
  • müssen für Anlagenbauten im Seilbahnsektor, jedoch auch im industriellen Bereich, völlig überzogene Ausgleichsmaßnahmen wie z. B. durch Umpflanzungen einer exakten Anzahl von Maiglöckchen oder Türkenbundlilien, Versetzen von Ameisenhügeln, Errichten von Einflugschneisen für Auerhähne u. ä. vorgenommen werden.

Alle genannten Beispiele sind belegbar und stellen nur ein kleiner Auszug von in der Praxis vorkommender UVP-Bürokratie dar.

Dass diesen Auswüchsen auch eine Grenze gesetzt werden kann und soll, zeigt eine kürzlich erfolgte Entscheidung des österr. Verwaltungsgerichtshofes und gibt Anlass zur Hoffnung. Dieser hatte einen wegen angeblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts negativen Naturschutzbescheid aus dem Jahr 2010 für ein Kleinkraftwerk aufgehoben und demgegenüber der Energieproduktion „ein langfristiges öffentliches Interesse“ zugesprochen.

Aber welches Bergbahnunternehmen hat in den leidigen Naturschutzverfahren so einen langen Atem und so viel Geduld? Es gibt leider zu Wenige!

Der überregulierte Staat beeinträchtigt nicht nur das Investitionsklima, er sieht zudem in jedem Subjekt einen potentiellen Rechtsbrecher, dem man durch Gesetze und Normen begegnen muss. „Je mehr Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber“ meinte Lao Tse. Wir sollten seine Weisheit ernst nehmen!

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Dr. Helmut Lamprecht, Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Verkehrssicherungspflicht auf Skipisten.
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