Jedes technische Erzeugnis, jedes Produkt, das am gemeinsamen Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1] im Zusammenhang mit Seilbahnen in Verkehr gebracht[2] wird, unterliegt technischen Regeln. Diese Regeln sind als Richtlinien, Normen oder Vorschriften veröffentlicht. Die Anwendung dieser Regeln kann freiwillig oder verpflichtend sein.[3]
Dipl. Ing. Dr. techn. Peter Sedivy, Seilbahntechnischer Amtssachverständiger im BMVIT