Tourismus

Höchst notwendig – Augenmaß im Umweltrecht

Die Seilbahnwirtschaft, in den alpinen Regionen „Zugpferd“ für Tourismus und Wohlstand im Winter und Sommer, steht wieder einmal vor umweltpolitischen Herausforderungen, um nicht zu sagen „Querschlägen“.

Sorgt die EU-Dienstleistungsrichtlinie vielerorts für „Bauchweh“ und die noch nicht ausgestandene Frage der öffentlichen Ausschreibung der Seilbahnkonzessionen für heftiges „Kopfweh“, scheint die derzeit in Diskussion stehende Änderung der EU-Richtlinie für UVP-Verfahren abermals einschneidend zu werden. So ist u. a. geplant, die Tiefe des Umweltberichtes auszudehnen – da können sich dann die beamteten, aber auch die bei den NOGs tätigen und oft selbst ernannten Natur-schützer richtig austoben.

Von größter Relevanz für die Seilbahnwirtschaft ist aber wohl die Ab-sicht, die Effektivität der Teilnahme der Öffentlichkeit durch beispiels-weise einen dehnbaren Zeitrahmen zu „verbessern“. Abgesehen davon, dass damit indirekt Art. 11 der geltenden Richtlinie abgeändert würde, frägt sich, ob noch mehr fernab der Alpen residierende Gruppen und Grüppchen mitreden, wie und wo es in den alpinen Regionen „lang gehen“ soll.

Wollen diese mitbestimmen, was den entlegenen, aber florierenden Alpentälern gut tut bzw. welche Investitionen die dort tätige Seil-bahnwirtschaft zur Qualitätssteigerung vornehmen darf, ob Pistenflächen aus Gründen der Ökologie noch tragbar sind etc.? Eine Bevormundung bahnt sich an. Eine nicht leichte, aber dringend notwendige Aufgabe für die Seilbahnverbände, den auf diesem Gebiet ohnedies schon bestehenden Wildwuchs nicht weiter ausufern zu lassen.

Ähnliches gilt auch für die überzogenen EU-Vorstellungen und Absichten zu "Natura 2000". Jedes Land verfügt bereits über genügend geschützte Flächen, von 1/5 bis 1/3 der jeweiligen Landesfläche. Demgegenüber benötigt die Seilbahnwirtschaft nicht einmal 1 %, um Wohlstand zu verbreiten.

Auch auf nationaler Ebene steht die Seilbahnwirtschaft vor einer Flut von Leitfäden, wie z.B. den „Dotierwasser-Leitfaden“, dem „Handbuch für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ und viele andere derartiger Werke. Selbst versierte Umweltjuristen können kaum noch alles durchblicken. Unter dem Stichwort „Interessenabwägung“ bleibt die Seilbahnwirtschaft dabei nicht selten auf der Strecke. Ihre Stimme ist bei der Ausarbeitung solcher Leitfäden stets in der Minderheit gegenüber vielen anderen „Experten der Natur“ mit ihren breit ausgewalzten Fachbereichen.

Die Seilbahnwirtschaft verschließt sich keineswegs der Partizipation und dem Monitoring, aber die Umsetzungsmodalitäten bedürfen einer Flexibi-lität und Einzelfalllösung. Auf den richtigen Schutzlevel kommt es an! Er ist mit Augenmaß zu finden, nicht mit Diktat von oben oder mit unver-ständlichen Anforderungen. Wenn z. B. – was tatsächlich in einem UVP-Verfahren in Tirol vorkam – teure Gutachten über das Emissionsverhal-ten eines Notantriebs oder über die Lärmemission eines rückwärts-fahrenden Baustellen-LKW im Hochgebirge verlangt und geliefert werden mussten, kann jedoch keineswegs von Augenmaß gesprochen werden.

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