Tourismus

Aufreger: Pisten(-Touren)gehen

von: Helmut Lamprecht

Aufreger: Pisten(-Touren)gehen

seit vielen jahren schwelt ein Konflikt zwischen Betreibern von Skigebieten und Anhängern der neuen Trendsportart Pisten(-Touren)gehen nicht nur in den alpinen Bundesländern Österreichs, sondern auch im benachbarten Bayern, jedoch auf Grund anderer Rechtslage z. B. kaum in Südtirol.

Nicht zuletzt durch die „Fitness-Welle“ ausgelöst, bewegen sich während der Abendstunden in vielen Skigebieten in der Nähe größerer Orte und Ballungszentren – früher bei Vollmond, nun immer häufiger nach Büroschluss etc. – „Karawanen“ von Freizeitsportlern, manchmal bis über Tausende, bergauf und bergab.

Die Seite der Tourengeher, vielfach massiv unterstützt von alpinen Vereinen, pocht auf ihr vermeintliches „Wegerecht“, des allgemeinen Rechts zum Betreten von Ski-pisten bzw. der freien Natur. Die andere Seite, die Seilbahnunternehmen als Pistenhalter, verweist auf die zutreffenden und besonders hohen Gefahren während der nächtlichen Pistenpräparierungen mit der Seilwinde sowie auf Beschädigungen bzw. Qualitätsverschlechterungen der für ihre Kunden des nächsten Tages frisch „auf-polierten“ Skipisten. 

Immerhin sind neben der Schneesicherheit hervorragend präparierte Pisten ein maßgebliches Entscheidungskriterium für die Skigebietswahl, zumal dafür auch ein entsprechender „Obolus“ entrichtet wird. Diesen berappen in der Regel Tourengeher – außer geringfügige Parkplatzgebühren – eben nicht, sondern konsumieren mit Selbstverständlichkeit die Vorteile einer gepflegten Pisteninfrastruktur.

Um diese Problematik zu entschärfen, gab 2004 das österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit mit dem österreichischen Fachverband der Seilbahnen „10 Empfehlungen für Skipistengeher“ zwecks Vermeidung von Konflikten und Unfällen bei der Benützung von Skipisten heraus. Diese wären im Sinne einer „Verkehrsnorm“ zu beachten, wobei Verstöße gegen diese inhaltlich schlüssigen und adäquaten Empfehlungen als eine objektive Sorgfaltswidrigkeit zu werten sind.

In der Folge kam es z. B. im Großraum Innsbruck mit geschätzten 35.000 Tourengehern zu einer Vereinbarung zwischen dem Land Tirol, alpinen Vereinen und betroffenen Seilbahnunternehmen, wonach von Montag bis Samstag jeweils abends in wechselndem Modus zwei bis vier Skigebiete für ein gefahrloses Tourengehen Pisten geöffnet halten und die damit wesentlich kostenintensiveren Pistenpräparierungen erst nach 22.30 Uhr erfolgen.

Trotzdem eskalierte mit Beginn des Winters 2015/16 in den vereinbarten Skigebieten, aber auch in anderen Skigebieten Tirols, Salzburgs, Bayerns etc. die Lage. Extremer Schneemangel ließ Tourengehen im freien Gelände kaum zu. Auf den schmalen, mit technischem Schnee hergestellten Skipisten fanden aber nicht alle Schneesportler Platz. Teilweise kam es als „Notwehrreaktion“ zu Pistensperren für das Aufsteigen/Abfahren außerhalb der vereinbarten Zeiten oder auf den extra zur Verfügung gestellten Abfahrten.

Maßgebend dafür war die Ignoranz zahlreicher Pisten­geher, die Warn- und Verbotsschilder missachteten, über Absperrungen kletterten, auf Warnungen des Pistendienstes mit Arroganz und Aggressivität reagierten oder im Pulk über Abfahrten aufstiegen, nicht selten in Begleitung frei laufender Hunde.

Für das durchaus mögliche Miteinander nicht gerade förderlich ist leider auch eine bedauerliche Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über die Aufhebung von Sperren für Tourengeher in Skigebieten von Garmisch-Partenkirchen, die wieder Öl ins Feuer gießen dürfte. 

Ein Hoffnungsschimmer ist dagegen die Haltung des Präsidenten des Österreichischen Alpenvereins Dr. Andreas Ermacora, der für Verhaltensweisen „schwarzer Schafe“ kein Verständnis hat, zumal die Seilbahnunternehmen den Tourengehern sehr entgegengekommen seien. 

Diese wiederum sehen grundsätzlich die Trendsportart ­„Pistengehen“ als Chance, sofern die vereinbarten Regeln eingehalten werden. Sonst bleibt nur mehr der rechtliche Weg übrig, wie in Salzburg durch ein Landespolizeigesetz oder anderswo z. B. mittels ortspolizeilicher Verordnungen durch Bürgermeister. Das Setzen auf Bewusstseinsbildung allein ist offenbar für manche ­Kreise kein Erfolgsmittel.

Dieser Artikel gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

Dr. Helmut Lamprecht - Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Verkehrssicherungspflicht auf Skipisten

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