Graubünden sowie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone der Schweiz (RKGK) waren vertreten durch die Finanzministerin des Kantons Graubünden, Frau Regierungsrätin Barbara Janom Steiner. Der Kanton Graubünden unterstützt die Bemühungen zur Stärkung insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung im Alpenraum. Das ist gut so.
Inhaltlich soll der Aktionsplan aber insbesondere auf die wirtschaftliche Prosperität, auf die Lösung von Problemen in den Bereichen Verkehr und Energie sowie auf den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen ausgerichtet sein. Was soll das heißen? Für unseren Kanton und damit für den ganzen Alpenraum muss das vorrangige Ziel sein, wirtschaftliches Wachstum mit sehr guten Rahmenbedingungen zu fördern und damit die Attraktivität der Alpenregionen als Wirtschafts-, Arbeits- und Wohnraum zu erhöhen. Zu guten Rahmenbedingungen gehören für mich auch die Autonomie der Kantone/Länder und Gemeinden bezüglich Raumplanung und Anwendung von Umweltrecht mit Augenmaß.
In der Raumplanung darf es niemals so weit kommen, dass z. B. die ganze Schweiz über einen Leist geschlagen wird. Es müssen in den Zentren, in den Agglomerationen, Voralpen und in den Kernalpen unterschiedliche Raumtypen und Handlungsräume gelten können. Die Vorstellungen des Bundes orientieren sich heute stark an den Problemen des Mittellandes und werden für die Situationen in den Gebirgskantonen viel zu wenig differenziert. So ist es z. B. völlig falsch und unangebracht, wenn Bauten und Anlagen in sogenannten Tourismuszonen (Transportanlagen, Pisten, Schneeanlagen, Bergrestaurants usw.) nach BAB-Verfahren (Bauten außerhalb der Bauzonen), also langwierige und sehr teure Verfahren nach Bundesrecht abzuwickeln sind, während in Gewerbe- und Industriegebieten Gemeindebaugesetze gelten. Die Tourismusindustrie verlangt hier Gleichbehandlung. Das Gleiche gilt für unsere Kernkompetenz Wasserkraft. Es ist zu hoffen, dass auch solche Forderungen in die Strategie des Alpenraumes einfließen. Der Fremdbestimmung muss endlich Einhalt geboten werden.
Parallel dazu sind im Umweltrecht die UVP-Verfahren zu vereinfachen. Die Tiefen eines Umweltberichtes sind heute kaum mehr zu überbieten. Die UVP-Berichte werden immer länger, teurer, unübersichtlicher, grenzenlos. Und die zuständigen Beamten sollen solche Berichte in einem Umfang von mehreren hundert, zum Teil sogar mehreren tausend Seiten innerhalb kurzer Zeit noch lesen, studieren und auswerten. Und es wird leider so weitergehen, wenn die Politik in der Schweiz und auch in den übrigen Alpenländern nicht endlich gegensteuert und sagt, wo es „langgeht“. Heute ist es so, dass Beamte, aber insbesondere die bei den Umweltorganisationen Tätigen bei UVP-Verfahren sich genüsslich und selbstherrlich austoben. Da werden Handbücher und Leitfäden mit Hunderten von Seiten entwickelt zum Thema „ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“. Die bereits übermäßig unter Schutz stehende Fläche im Berggebiet wird so schleichend von Tag zu Tag noch größer. So können selbst versierte Umweltjuristen und Gerichte kaum noch alles durckblicken. Unter dem Stichwort „Interessenabwägung“ bleibt der innovative Investor und Unternehmer im Berggebiet nicht selten auf der Strecke. Das alles war niemals der Sinn der Umweltschutzgesetzgebung. Auch die Wirtschaft im Berggebiet ist im Wettbewerb gefordert. Hier häufig noch stärker als in den Zentren. Wettbewerb hat aber auch mit Geschwindigkeit zu tun. Und auch hier ist das Berggebiet leider auf dem Abstellgleis. Und wer trägt solche fahrlässig und zum Teil gezielt verursachte Wertschöpfungsverluste? Die Einwohner im Berggebiet. Augenmaß ist gefragt und gefordert, auch im Umweltrecht. Es geht um die Existenz der Bevölkerung, der Menschen in den Bergregionen.