Umwelt

Im Würgegriff der Bürokratie (2.Teil)

Besonders gravierende Beispiele liefert „St. Bürokratius“ beim Umwelt- und Naturschutz. Trotz der mancherorts gepriesenen, im letzten Jahr verabschiedeten Novelle zum österreichischen UVP-Gesetz gibt es nach wie vor in Österreich einen „Wildwuchs“. Kein anderes EU-Mitgliedhat beim UVP-Verfahren derart komplizierte, kaum mehr überschaubare Detailregelungen mit unterschiedlichen Schwellenwerten, Einrechnungsbestimmungen etc.

Dazu gesellt sich die „Bundesländer-Kirchturmperspektive“ – noch verstärkt durch die Überlagerung mit den jeweiligen Naturschutzgesetzen, die Ländersache sind. Somit können sich die zuständigen Fachexperten im Beamtenapparat auf ihrem Spezialgebiet richtig „austoben“, insgesamt bis zu 30 Gutachten und mehr erstellen oder zumindest deren Vorlage verlangen, unzähligen vom Projekt „berührten“ Personen und Institutionen Gelegenheit zum „Widerspruch“ geben sowie aufwändige akribische Pflanzen- und Insektenzählungen durchführen, die „Suche“ nach Steinhühnern u. ä. Getier vornehmen etc.

Nicht selten sind allein dafür dann bis zu 1 Mio. Euro im „Papierwald“ aufgegangen statt ins eigentliche Bauprojekt geflossen. Tirol ist hier leider federführend in Österreich. Dazu ein aktuelles Beispiel und kein Faschingsscherz: Nachdem für einen attraktiven Zusammenschluss zweier Skigebiete bereits mehrere dicke Ordner an Gutachten, Stellungnahmenu. ä. – von Ornithologen, Limnologen, Geologen über Botaniker, Ökologen, Förster usw. bis zum Meteorologen, Biologen, Wild-, Lawinen-, Wetter- und Sportexperten, Verkehrs- und Raumplaner etc. – gefüllt wurden, wird nun erstmals ein Gutachten über das „Emissionsverhalten des Notantriebs“ gefordert, sonst könne das Verfahren nicht fortgesetzt werden.

Man fühlt sich als Projektwerber– vorsichtig ausgedrückt – „gepflanzt“! Ein anderes Beispiel aus einem Tiroler Skigebiet: Bahn und Skiabfahrt sind zwar genehmigt – aber es wird zusätzlich eine fünfjährige Untersuchung des „Brutverhaltens der Raufußhühner“ vorgeschrieben; Kosten für den Bahnbetreiber „nur“ 36.000,- Euro !!?? Nahezu eine „moderne Art“ der Geldvernichtung! Kein Wunder, wenn Seilbahnunternehmen und deren Führungskräfte nicht mehr das Gefühl los werden, sich weniger ihrer eigentlichen Aufgabe widmen zu können (zu dürfen) als vielmehr – überspitzt formuliert – dem Anlegen von Schmetterling-Landeplätzen, Versetzen von Ameisenhügeln, Verlegen von Trockenrasen, der Sorge um die Windelschnecke oder dem Bau von Einflugschneisen etc. verpflichtet zu sein.

Die Palette dieser Kuriositäten ließe sich jederzeit noch weiter ergänzen. Was hier jedenfalls ärgert, ist, dass sich die einem in der Regel vernünftigen Bahn- oder Pistenprojekt vorgeschalteten Behördenverfahren enorm zeit- und kostenaufwändig gestalten. Damit gerät das Schaffen von Arbeitsplätzen sowie die Sicherung des regionalen Wohlstandes und der internationalen Konkurrenzfähigkeit in den Hintergrund bzw. mutiert zur Nebensache. Immer öfter entsteht der Eindruck, dass der Mensch weniger zählt als Flora und Fauna!

Es wäre daher höchst an der Zeit, sich anden UVP-Verfahren in der Schweiz, Frankreich oder Italien zu orientieren und nicht ständig neue Zusatzuntersuchungen mit einer unlimitierten Gutachter-Schwemme zu kreieren. UVP und Naturschutz sind aber nur eine Facette des bürokratischen Wildwuchses. In der nächsten ISR-Ausgabe wird ein weiteres und zwar neues Feld überzogener Denkweise bei den Beschneiungsteichen beleuchtet.

Helmut Lamprecht


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