In politischen Sonntagsreden, aber besonders vor Wahlen wird stets der Abbau der Bürokratie gefordert, gepredigt und gibt es Versprechungen für einschneidende Verbesserungen. Doch wie sieht die Realität aus? Man setzt Kommissionen ein, hält Sitzungs-Marathons ab, lässt „Bergekreißen“, doch die so genannte „Wahrung des Besitzstandes“ gebärt bestenfalls ein „Mäuschen“, um dann wieder in den bürokratischen Alltag zurück zu fallen, ja gelegentlich den Würgegriff zu verstärken.
Vor allem wenn sich die Gesetzeslage verdichtet, versteckt sich der Politiker gerne hinter dem Vollzugsbeamten und dieser wieder hinter dem Politiker – ein viel praktiziertes „Versteckspiel“. Und die Wirtschaft leidet geduldig weiter vor sich hin und hofft auf neue „Aktivitäten“. Was hat dies mit Seilbahnen zu tun? Sehr viel sogar, denn die Unternehmen können seit Jahren dazu „ein garstig Lied“ singen, und mit Beispielen ließe sich ein ganzer Katalog aufstellen.
Hier nun stellvertretend einzelne „Auswüchse“: Beispiel technische Beschneiung: Warum gibt es u. a. in Südtirol, in Salzburg oder inder Steiermark keinerlei amtliche Terminvorgaben für den Beschneiungsbeginn, während in Tirol dies kalendermäßig nach wie vor – trotz kürzlicher marginaler Verbesserung – erheblich eingeschränkt wird? Wozu braucht es diese behördliche „Bevormundung“ mit diversen Auflagen?
Nur weil die „grüne Seite“ darin einen „Naturfrevel“ sieht? Oder traut man den Unternehmen nicht zu, den meteorologisch und kostenmäßig richtigen Zeitpunkt zu finden?
Beispiel Seilbahngesetz: Weshalb müssen für einen Schlepplift mit niedriger Seilführung, so genannte Strick- bzw. „Rucksack“-Lifte beinahe gleichartige Projektunterlagen etc. eingebracht werden wie für Sesselbahnen?
Nicht selten erfordert diese „Ungereimtheit“ Kosten von 20.000 Euro und mehr – bei einer Anlagen-Investition von vielleicht 80.000 Euro; abgesehen noch vom unterschiedlichen Verfahrensprozedere in den einzelnen Ländern auf Grund eines überstrapazierten Föderalismus? Warum kann das in der Schweiz zwischenzeitlich eingeführte „Modell der weitgehenden Übertragung der primären Verantwortlichkeit auf das Seilbahnunternehmen“ nicht auch in Österreich praktiziert werden?
Traut man dies den österreichischen Unternehmennicht zu? Aufsicht und Kontrolle sind notwendig, aber bürokratische Bevormundung ist überflüssig! Besonders ausufernd für Seilbahnunternehmen ist „Sankt Bürokratius“ beim UVP-Gesetz und beim Naturschutz sowie den sich daraus ableitenden Verfahren. Doch darüber mehr in der nächsten ISR-Ausgabe.
Helmut Lamprecht