Das deutsche Bundesland Bayern hat seine Infektionsschutzverordnung dahingehend geändert, dass nun in bayerischen Wintersportgebieten statt „2GPlus“ die „2G“-Regel gilt. Zugang haben also Genesene und Geimpfte. Ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.
Abwanderung von Skifahrern verhindern
Der zuständige Staatsminister Hubert Aiwanger in einer Medienaussendung dazu: „Mit dieser geänderten Regel unterstützen wir die bayerischen Skigebiete, ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen. Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die '2G-plus'-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden. Touristen wären wegen des Testgebotes abgewandert nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, wo überall keine zusätzliche Testpflicht gefordert wird. Mit dieser Änderung ermöglichen wir den Menschen wieder Wintersport in Bayern. Und die wichtige Tourismusbranche mit einer Wertschöpfung in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro hat nach der coronabedingten Stilllegung der Seilbahnen im vergangenen Winter wieder die Möglichkeit, eigenes Geschäft zu machen", so Aiwanger. Wie berichtet, hat sich der Verband Deutscher Seilbahnen (VDS) vehement gegen die 2GPlus-Regelung ausgesprochen.
Praxistaugliche Maßnahme
Aiwanger unterstrich, dass die „2G“-Regel ein guter Kompromiss sei. "Skifahren ist nun auch in Bayern praxistauglich möglich. Die Seilbahnkabinen sind gut belüftet, man hält sich jeweils nur wenige Minuten darin auf und trägt FFP2-Maske. Ich appelliere an alle Skifahrer, sich an die nun geltenden Regeln und Hygieneschutzmaßnahmen zu halten, damit keine Ansteckungsrisiken entstehen und wieder nach strengeren Maßnahmen gerufen wird", erklärte der Staatsminister.