Als Vorstufe dazu hat eines der beiden Seilbahnunternehmen die dazu erforderliche Skigebiets-Süderweiterung seines Gebietes eingereicht und bekam von der Landesregierung als erste Instanz den behördlichen „Segen“. Landesumweltanwaltschaft, die üblichen „Neinsager“ Österreichischer Alpenverein und Österreichischer Naturschutzbund sowie ein Landwirt und die von ihm gegründete Bürgerinitiative erhoben als Projektgegner jeweils Berufungen an den Umweltsenat (UVS), der nun das Vorhaben einmal kippte.
Der UVS stützte sich dabei auf eine zweifelsfrei zu hinterfragende Bestimmung und besondere Hürde im Salzburger Naturschutzgesetz, wonach „dem öffentlichen Interesse am Naturschutz der Vorrang gegen alle anderen Interessen eingeräumt werden kann“. Eine solche „Hürde“ kennt kein anderes österreichisches Bundesland. Der UVS sah es dann so, erhob den Naturschutz zur Priorität und dozierte, dass das unmittelbare, besonders wichtige öffentliche Interesse bei diesem Projekt nicht gegeben sei. Dabei kümmerte er sich – im Gegensatz zur Landesregierung – weder um wirtschaftliche noch volkswirtschaftliche Interessen der in dieser Region lebenden und weitgehend auf den Tourismus angewiesenen Bevölkerung. Den Ausblick auf den künftigen Zusammenschluss verkniff er sich gänzlich, fokussierte sich stattdessen nur auf die Talabfahrt.
Schön langsam stellt sich die Gretchenfrage, ob es wirklich sein kann, dass der Natur der höhere Stellenwert als den Menschen eingeräumt wird? Naturschutz muss man sich leisten können – das geht nur in wirtschaftlich prosperierenden Räumen und dann auch nur mit Maß und Ziel. Wenn es künftig anders sein sollte, dann erscheint die Frage berechtigt – salopp und provokant ausgedrückt –, ob wir nicht bald ein „Menschenschutz-Gesetz“ benötigen?
Dr. Helmut Lamprecht