"Uns reicht's, der Bogen ist überspannt, die Unternehmer haben von der Bürokratie die Schnauze voll!" Aller Orten lasse sich eine wirtschaftsfeindliche, überbordende Bürokratie feststellen. Schretter brachte mehrere Beispiele, unter anderem, dass ein mittleres Exportunternehmen heute 14 bezahlte Unternehmensbeauftragte benötige und 165 relevante Rechtsvorschriften sowie zahlreiche Auflagen zu erfüllen habe. Dazu würden sich immer neue direkte und indirekte Steuerbelastungen gesellen. Übermäßige Bürokratie bedeute jedoch „Knebelung“ von Investitionen, was oft sogar zum Stopp wichtiger Vorhaben führe.
Wie sich die Parallen zur Seilbahnwirtschaft gleichen: Auch in diesem für den Wintertourismus so entscheidenden Bereich gibt es genügend Beispiele, wie – gerade für schwache Konjunkturzeiten – dringend not-wendige, fix-fertige Bauvorhaben in mehrfacher Millionenhöhe mittlerer und größerer Seilbahnunternehmen jahrelang durch zum Teil nicht nachvollziehbare, von Amts wegen aber geforderte Zusatzgutachten verschleppt werden.
Beispiele gefällig? Stellvertretend für viele ähnliche Fälle dazu nur zwei wirklich absurde aus Tirol: kostenaufwändiges Gutachten über das Emissionsverhalten eines Notstrom-Aggregats einer geplanten Seilbahn oder ein Lärmgutachten für einen Baustellen-LKW beim Rückwärts-fahren im Hochgebirge im Rahmen des Baus einer Seilbahnstation. Mit Hausverstand fast nicht zu glauben, aber wahr! Beide absurde Auflagen verzögerten das Verfahren erheblich; dazu verteuerten und vergrößerten sie nur den Aktenberg.
Oder: Der Umbau von alten Schleppliften in eine moderne kuppelbare Sesselbahn mit Errichtung einer Beschneiungsanlage mündete in einem Salzburger Skigebiet in 17 Gutachten und einem mehrjährigen Verfahren – eine Art Dschungelcamp komplexer Genehmigungsverfahren. Kleine Seilbahnunternehmen könnten sich so einen Aufwand finanziell nicht mehr leisten.
Auch das seit zehn Jahren bestehende österreichische Seilbahngesetz böte gegenüber der früheren Rechtslage genügend Möglichkeiten einer Verwaltungsvereinfachung. Davon ist – abgesehen vom deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwand – für die Seilbahnunternehmungen nichts zu spüren. Nach wie vor braucht es im Bau- und Betriebsgenehmigungsverfahren offenbar übergeordnete behördliche Überwachungsgremien, die jedoch keine Verantwortung tragen oder Haftung übernehmen, aber das vernünftige Prinzip der Eigenverantwortung auf Seiten der Seilbahnunternehmen untergraben bzw. nicht Platz greifen lassen.
Wo bleibt also die von beiden österreichischen Regierungsparteien angekündigte „Entfesselung der Wirtschaft“? Statt Entfesselung gibt es nach wie vor den „Regulierungswahn“. In diesen gliedert sich unter anderem der Tiroler Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer mit seinem „visionären“, aber sachlich durch nichts gerechtfertigten „Baustopp ab 2.500 m Seehöhe“ perfekt ein.
Um nicht missverstanden zu werden: Es gibt bei den Behörden durchaus Abteilungen mit hoher Professionalität, aber auch andere, wo man Willkür verspürt, während dessen Seilbahnunternehmen viel Geld für Investitionen in die Hand nehmen. Insgesamt gesehen krankt es am System. Sonntagsreden politischer Vertreter sind jedenfalls zu wenig, wir brauchen Taten, keine schönen Worte!
Helmut Lamprecht