Ein Ergebnis von Nachdenkprozessen auf Behördenseite bescherte in der Folge der österreichischen Bergbahnbranche ein „singuläres Spezifikum“: den in-zwischen viel diskutierten, aber weltweit einzigartigen und 18 Seiten langen "LED-Erlass vom 24. 10. 2005" mit Leucht- und Hinweisschild sowie liegenden Leuchtbalken.
Beginnend mit dem Jahr 2006 und Übergangsfristen bis Mitte 2008 waren alle bestehenden und in Zukunft alle neu zu bauenden Sesselbahnen und –lifte – auch wenn eine relativ flache Einfahrt in die Bergstation vorlag – damit zwingend auszustatten.
Ergebnis: sicherlich kostengünstiger als die alternativ „angedrohten“ langen Auffangnetze, jedoch in ihrer Wirkung völlig unbefriedigend!
Abstürze wurden deshalb kaum verhindert, da – trotz Aufklärung mittels Plakaten beim Einstieg etc. – die weit überwiegende Benützer-Mehrheit bis heute noch immer nicht weiß, was diese Schilder und die am Boden liegenden „Lichtspiele“ bedeuten bzw. welchen Zweck sie erfüllen sollen. Stattdessen ist nach wie vor der Griff zur Öffnung des Schließbügels, meist schon etwa 2 Stützen vor dem Ausstieg, Usus.
Häufig ist es selbst dem willigsten Fahrgast schwer möglich, erlassgerecht zu handeln, denn oft folgt, insbesondere bei alten Anlagen, dem „Zu/Close“ auf der letzten Stütze schon nach kaum einer Fahrsekunde das „Grün“ des LED-Balkens. Wie überhaupt: es gibt ja keinen „Öffnen/Open-Hinweis“; auf dieses Zeichen wartet man vergeblich. Also für alle Seiten im höchsten Maße unbefriedigend!
Die Seilbahnhersteller haben inzwischen den „Ball aufgenommen“ und in den letzten zwei Jahren für Sesselbahnen immer bessere Schließbügel- bzw. Fußstützensysteme auf den Markt gebracht. Nach dem Schließen bleibt der Bügel verriegelt, sodass weder Kinder noch Erwachsene aus den Sesseln stürzen können und wichtig: die Fahrgäste gewöhnen sich relativ rasch an den neuen „Automatismus“ beim Öffnen in der Bergstation.
Damit wird in Zukunft – wenn fortlaufend „alt durch neu“ ersetzt wird – die Sicherheit massiv erhöht und vor allem das singuläre österreichische Spezifikum von der technischen Innovation überrollt!
Jedoch kaum verständlich: in einem großen Skigebiet Tirols wurde bei einer neuen kuppelbaren 6-Sesselbahn im Baubescheid - obwohl die „Bahn-Type“ bereits bekannt war – noch die „LED-Beleuchtung“ als Auflage vorgeschrieben und musste für den Betrieb in dieser Saison ange-schafft und montiert werden. Über – sicherlich gebührenpflichtigem - Ansuchen bei der Landesregierung kann sie dann wieder beseitigt werden. Hier wiehert wohl wieder einmal der „Amtsschimmel“ bzw. eine „überflüssige Bürokratie“.
Dr. Helmut Lamprecht