Recht

Sperre von Pisten für Pistengeher ist möglich!

Zu Beginn der vergangenen Wintersaison hat sich – insbesondere auf Grund der geringen Schneelage – das Phänomen der Tourengeher auf Pisten deutlich verstärkt und gab es daher zahlreiche Konflikte. Dieser Artikel beschreibt aus rechtlicher Sicht die Möglichkeiten des Pistenhalters damit umzugehen.

von: Christoph Haidlen

Definition und Ausgangslage

Vor allem zu Winterbeginn waren „Tourengeher“ ein brisantes und aktuelles Thema und haben zahlreiche Schwierigkeiten verursacht (siehe z.  B. auch den Kommentar von Dr. Helmut Lamprecht in ISR 2/2016). Allerdings ist der dazu von den Medien in der Diskussion verwendete Begriff falsch. Gibt man z.  B. in Wikipedia den Begriff „Skitouren“ ein, erhält man folgende Definition:
„Unter Skibergsteigen oder Skitourengehen versteht man das Besteigen von Bergen auf Skiern und die Talfahrt abseits präparierter Skipisten in idealerweise unverspurtem Gelände.“

Daher ist das Aufsteigen auf Pisten nicht als „Tourengehen“ zu bezeichnen, sondern als „Pistengehen“, weil es eben nicht im freien Gelände erfolgt. Pistengeher bewegen sich auf präparierten Pisten, wo sie – für sich und andere – zahlreiche Gefahren verursachen, die von Tourengehern nicht ausgelöst werden: Sie gehen oft in größeren Gruppen, nebeneinander, queren die Pisten, bilden eine ­Kolonne, behindern andere Pistennutzer. Durch das Aufsteigen während der Präparierung gefährden sie sich selbst, in der Nacht verursachen sie Beschädigungen der dann präparierten Pisten. Im Sinne einer klaren Unterscheidung sollte daher in dieser Diskussion nur noch der Begriff „Pistengeher“ verwendet werden.

Verhältnis Pistennutzer und Pistengeher

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass aufsteigende Pisten­geher keine „atypische Gefahr“ darstellen. Sie bewegen sich zwar gegen die Abfahrtsrichtung, dies aber nur mit einer geringen Geschwindigkeit und sie sind nicht „gefährlicher“, als ein stehender, hockender, liegender etc. Sportler: Ein auf Sicht fahrender Pistennutzer kann jeden Pistengeher leicht erkennen und ihm gut ausweichen. Die Bergbahnen sind daher – außer eventuell in einzelnen „Extremfällen“ – nicht zur Sicherung der abfahrenden Pistennutzer vor den Pistengehern verpflichtet.

Auch die „Beschädigung“ der präparierten Piste durch in der Nacht abfahrende Pistengeher schafft keine „atypische Gefahr“: Während der Nacht anfrierende (Abfahrts-)Spuren sind zwar lästig, können aber von jedem Pistennutzer bei ausreichender Aufmerksamkeit rechtzeitig erkannt werden.

Verhältnis Pistengeher und Bergbahnen

Für seine eigene Sicherheit ist (nur!) der Pistengeher selbst verantwortlich (siehe z.  B. FIS-Regel Nr. 7). Da der Pistengeher keine Liftkarte hat, kann er von den Bergbahnen auch nicht die Einhaltung der (vertraglichen) „Schutz- und Sorgfaltspflichten“ ihm gegenüber fordern. Bergbahnen sind nicht verpflichtet, das Aufsteigen von Pistengehern – untertags oder in der Nacht – zu verhindern.

Pistensperren sind  möglich!

Pistengehern ist es grundsätzlich erlaubt, geöffnete Pisten zum Aufstieg zu nutzen. Allerdings ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte einer Piste ebenso berechtigt, anderen das Betreten dieser Fläche zu untersagen. Da Bergbahnen über das Recht zur Errichtung und zum Betrieb der Skipiste verfügen, können sie auch gegenüber jedermann eine Sperre der Pisten aussprechen! Dieses Recht besteht auch dann, wenn in einzelnen (Landes-) Gesetzen ein „Betretungsrecht“ existieren sollte.

Falsch sind in diesem Zusammenhang auch Aussagen, wonach das Recht auf Pistentouren ersessen wäre: Die „massenhafte“ Benutzung von Pisten durch Pistengeher – insbesondere in der Nacht – ist noch zu jung, um die Voraussetzung einer Ersitzung zu erfüllen. Außerdem gibt es keine „österreichweite Ersitzung“ von Pistentouren. Sollte sich jemand auf eine Ersitzung berufen, dann müsste er diese für die konkrete Aufstiegsspur, für jeden Berg, für jede Piste gesondert beweisen.

Gerichtliche Entscheidungen, die eine Ersitzung für Pistentouren bestätigen würden, sind nicht bekannt!

www.seilbahnrecht.at

Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen
Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte
Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

Foto: Erwin Petz

Das Skischulzentrum ermöglicht eine professionelle Betreuung der Kinder in unmittelbarer Pistennähe. Ein neues Förderband ermöglicht den Aufstieg für…

Weiterlesen
Foto: Leitner

Mit der 10er-Kabinenbahn am Rosskopf in Sterzing feiert die Technologie LeitPilot von Leitner als Vorstufe für automatisierte Seilbahnen ihre Premiere…

Weiterlesen
Foto: Seilbahn Museum Schweiz

Ein historischer Steinseilbahnwagen aus Toggenburg ist der interessante Neuzugang im "Seilbahn Museum Schweiz".

Weiterlesen
Foto: C. Mantona

Die "Standseilbahn Rosshütte" in Seefeld in Tirol ist im Sommer der Hauptzubringer vom Tal in das beliebte Ski- und Wandergebiet Rosshütte und somit…

Weiterlesen
Foto: Garaventa AG

Das Großprojekt „Schilthornbahn 20XX“ in der Schweiz umfasst den vollständigen Neubau der Seilbahnverbindung von Stechelberg bis zum Schilthorn. 

Weiterlesen
Foto: Bergbahnen Fieberbrunn

Rund 200 geladene Gäste feierten die Einweihung der Anlage, die als nächster Meilenstein in der Entwicklung der Bergbahnen Fieberbrunn in Tirol gilt.

Weiterlesen
Foto: WKV/Frederick Sams

Studien zeigen, dass es in Vorarlberg auch in den nächsten 30 Jahren noch ausreichend Schnee zum Skifahren geben wird, aber der Saisonstart im…

Weiterlesen
Foto: www.michaelbauerphotography.de

Pünktlich zum Start der Wintersaison nehmen zwei neue Seilbahnen von Leitner am Ochsenkopf im Fichtelgebirge in Bayern (D) und am Hauser Kaibling in…

Weiterlesen
Foto: Harald Steiner

Mit einem Festakt wurden am 4. Dezember 2024 die neue 10er-Kabinenbahn „Rohrmoos I“ sowie das moderne „Wintersportzentrum WEST“ offiziell eröffnet. 

Weiterlesen
Foto: R. Gric

In Chamonix (F) hat die Doppelmayr-Gruppe eine neue Kabinenbahn mit vielen Extras von der Bergstation der Montenvers-Zahnradbahn hinunter zum…

Weiterlesen
Foto: Chris Gollhofer

Unter dem Motto „Seilbahnen im Wandel“ diskutierte am 2. Dezember in der Wirtschaftskammer Tirol in Innsbruck die Branche über aktuelle…

Weiterlesen
Foto: Lech Bergbahnen AG

Die Lech Bergbahnen AG investiert in neue Schneeerzeuger und in moderne Technik für die Pistenfahrzeuge sowie Lawinenwächter. Das Corporate Design…

Weiterlesen
Foto: Jungfraubahnen 2019

Den Zuschlag für die Erneuerung der "Firstbahn" inklusive einer zusätzlichen Sesselbahn erhält die Doppelmayr-Gruppe/Garaventa. An die Firma Leitner…

Weiterlesen
Foto: Somedia Buchverlag

Der Graubündner gilt als einer der Pioniere der technischen Beschneiung in Europa, ist Vollbluttouristiker und hat einen Ruf als „Grünenschreck“. Nun…

Weiterlesen
Foto: Gasteiner Bergbahnen AG

Benjamin Rogl, bisher Prokurist und Leiter für Verwaltung und Finanzen, rückt an die Seite von Andreas Innerhofer und wird ab 1. Jänner 2025 den…

Weiterlesen