Recht

Sperre von Pisten für Pistengeher ist möglich!

Zu Beginn der vergangenen Wintersaison hat sich – insbesondere auf Grund der geringen Schneelage – das Phänomen der Tourengeher auf Pisten deutlich verstärkt und gab es daher zahlreiche Konflikte. Dieser Artikel beschreibt aus rechtlicher Sicht die Möglichkeiten des Pistenhalters damit umzugehen.

von: Christoph Haidlen

Definition und Ausgangslage

Vor allem zu Winterbeginn waren „Tourengeher“ ein brisantes und aktuelles Thema und haben zahlreiche Schwierigkeiten verursacht (siehe z.  B. auch den Kommentar von Dr. Helmut Lamprecht in ISR 2/2016). Allerdings ist der dazu von den Medien in der Diskussion verwendete Begriff falsch. Gibt man z.  B. in Wikipedia den Begriff „Skitouren“ ein, erhält man folgende Definition:
„Unter Skibergsteigen oder Skitourengehen versteht man das Besteigen von Bergen auf Skiern und die Talfahrt abseits präparierter Skipisten in idealerweise unverspurtem Gelände.“

Daher ist das Aufsteigen auf Pisten nicht als „Tourengehen“ zu bezeichnen, sondern als „Pistengehen“, weil es eben nicht im freien Gelände erfolgt. Pistengeher bewegen sich auf präparierten Pisten, wo sie – für sich und andere – zahlreiche Gefahren verursachen, die von Tourengehern nicht ausgelöst werden: Sie gehen oft in größeren Gruppen, nebeneinander, queren die Pisten, bilden eine ­Kolonne, behindern andere Pistennutzer. Durch das Aufsteigen während der Präparierung gefährden sie sich selbst, in der Nacht verursachen sie Beschädigungen der dann präparierten Pisten. Im Sinne einer klaren Unterscheidung sollte daher in dieser Diskussion nur noch der Begriff „Pistengeher“ verwendet werden.

Verhältnis Pistennutzer und Pistengeher

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass aufsteigende Pisten­geher keine „atypische Gefahr“ darstellen. Sie bewegen sich zwar gegen die Abfahrtsrichtung, dies aber nur mit einer geringen Geschwindigkeit und sie sind nicht „gefährlicher“, als ein stehender, hockender, liegender etc. Sportler: Ein auf Sicht fahrender Pistennutzer kann jeden Pistengeher leicht erkennen und ihm gut ausweichen. Die Bergbahnen sind daher – außer eventuell in einzelnen „Extremfällen“ – nicht zur Sicherung der abfahrenden Pistennutzer vor den Pistengehern verpflichtet.

Auch die „Beschädigung“ der präparierten Piste durch in der Nacht abfahrende Pistengeher schafft keine „atypische Gefahr“: Während der Nacht anfrierende (Abfahrts-)Spuren sind zwar lästig, können aber von jedem Pistennutzer bei ausreichender Aufmerksamkeit rechtzeitig erkannt werden.

Verhältnis Pistengeher und Bergbahnen

Für seine eigene Sicherheit ist (nur!) der Pistengeher selbst verantwortlich (siehe z.  B. FIS-Regel Nr. 7). Da der Pistengeher keine Liftkarte hat, kann er von den Bergbahnen auch nicht die Einhaltung der (vertraglichen) „Schutz- und Sorgfaltspflichten“ ihm gegenüber fordern. Bergbahnen sind nicht verpflichtet, das Aufsteigen von Pistengehern – untertags oder in der Nacht – zu verhindern.

Pistensperren sind  möglich!

Pistengehern ist es grundsätzlich erlaubt, geöffnete Pisten zum Aufstieg zu nutzen. Allerdings ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte einer Piste ebenso berechtigt, anderen das Betreten dieser Fläche zu untersagen. Da Bergbahnen über das Recht zur Errichtung und zum Betrieb der Skipiste verfügen, können sie auch gegenüber jedermann eine Sperre der Pisten aussprechen! Dieses Recht besteht auch dann, wenn in einzelnen (Landes-) Gesetzen ein „Betretungsrecht“ existieren sollte.

Falsch sind in diesem Zusammenhang auch Aussagen, wonach das Recht auf Pistentouren ersessen wäre: Die „massenhafte“ Benutzung von Pisten durch Pistengeher – insbesondere in der Nacht – ist noch zu jung, um die Voraussetzung einer Ersitzung zu erfüllen. Außerdem gibt es keine „österreichweite Ersitzung“ von Pistentouren. Sollte sich jemand auf eine Ersitzung berufen, dann müsste er diese für die konkrete Aufstiegsspur, für jeden Berg, für jede Piste gesondert beweisen.

Gerichtliche Entscheidungen, die eine Ersitzung für Pistentouren bestätigen würden, sind nicht bekannt!

www.seilbahnrecht.at

Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen
Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte
Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

Foto: Congress Messe Innsbruck

Die erste „Inter-Alpine Natural Hazards Conference - INAC“ ist zeitgleich zur Fachmesse Interalpin vom 5. bis 7. Mai 2025 im Congress Innsbruck und…

Weiterlesen
Foto: WINTERSTEIGER

Das vollautomatische Fahrradwasch-System „Velobrush“ des österreichischen Maschinenbau-Unternehmens Wintersteiger Sports wartet bei der…

Weiterlesen
Foto: Niederösterreich Werbung/ Robert Herbst

Die landeseigenen ecoplus Alpin GmbH ist in Niederösterreich für die Errichtung, den Betrieb und die Professionalisierung von ausgewählten Bergbahnen…

Weiterlesen
Foto: LEITNER

"ConnX", das neue intermodale Mobilitätssystem von Leitner, steht nach grünem Licht bei allen Tests vor seiner Markteinführung im Jahr 2025.

Weiterlesen
Foto: C. Mantona

Der 12. Weltkongress der OITAF (Internationale Organisation für das Seilbahnwesen) fand vom 17. bis 21. Juni 2024 in Vancouver/Kanada statt und war…

Weiterlesen

Das große Comeback: Der "ISR Architektur Award" zeichnet wieder herausragende Architektur der Seilbahnbranche aus. Die Preisträger in drei Kategorien…

Weiterlesen
Foto: Kässbohrer

Die wirtschaftliche Lage macht es auch für Skigebiete schwerer. In manchen Fällen kann aus Kostengründen die Investitionsentscheidung für einen neuen…

Weiterlesen
Foto: www.stefankuerzi.com

Die Gurtenbahn, die seit 1899 Wabern mit dem Berner Hausberg Gurten verbindet, wurde von Garaventa umfassend modernisiert.

Weiterlesen
Foto: Doppelmayr-Gruppe

Die Doppelmayr-Seilbahn auf der Bundesgartenschau 2023 (BUGA23) in Mannheim (D) war ein Best-Practice-Beispiel für nachhaltige Mobilität. Das…

Weiterlesen
Foto: HTI Unternehmensgruppe

Die Südtiroler Unternehmensgruppe HTI baut ihre Tätigkeiten in Nordamerika mit der Eröffnung eines neuen Produktionszentrums in Utah deutlich aus.…

Weiterlesen
Foto: Saastal Bergbahnen AG/Nicolas Bodenmüller

Mit der Standseilbahn "Metro Alpin" und der Kabinenbahn Hannig wurden im Juni zwei Modernisierungsprojekte in Saas-Fee (CH) abgeschlossen.

Weiterlesen
Rendering: Doppelmayr-Gruppe

Moderne 8er-Kabinenbahn für eine der bekanntesten und historisch bedeutendsten Tourismusdestinationen Malaysias.

Weiterlesen
Foto: Beste Österreichische Sommer-Bergbahnen

Die Bergbahnen Dachstein Salzkammergut luden mehr als 90 Kollegen in die Region "Kulturhauptstadt Europas 2024", um über Chancen und Herausforderungen…

Weiterlesen
Foto: Kässbohrer

Kässbohrer Italia S.r.l., italienischen Tochtergesellschaft der Kässbohrer Geländefahrzeug AG, hat mit dem Südtiroler Andreas Gozzi seit dem 15. Juni…

Weiterlesen
Foto: Seilbahnen Schweiz

Auf dem Mont-Fort bei Siviez in Nendaz feierten 38 neue "Seilbahnmechatroniker:innen EFZ" und drei "Seilbahner EBA" den Abschluss ihrer Ausbildung. 

Weiterlesen