Recht

Sorgfaltspflichten im Sommerbetrieb

Auch mit dem Sommerbetrieb sind Pflichten verbunden, deren Verletzung Schadenersatzansprüche auslösen kann.

Dies gilt zunächst einmal für Unfälle bei der Benützung der Seilbahnen selbst. Hier besteht kein Unterschied zwischen Winter- und Sommerbetrieb: Auch im Sommer sind die notwendigen Maßnahmen für eine sichere Beförderung einzuhalten.

Vertragliche Schutzpflichten

Zusätzlich zur Beförderung werden auch noch zahlreiche weitere Angebote gemacht, wie z. B. die Nutzung von Wanderwegen, Kletterkurse, Veranstaltungen, Themenparks, Spielplätze. Üblicherweise können diese Angebote nach dem Kauf einer Liftkarte in Anspruch genommen werden. Auf Grund des damit abgeschlossenen Vertrages ist das Unternehmen für die Einhaltung der (vertraglichen) Schutz- und Sorgfaltspflichten verantwortlich: Diese Pflichten müssen nicht gesondert vereinbart werden, sie treten automatisch mit dem Abschluss des Vertrages (= Kauf der Liftkarte) in Kraft.

Es muss auch kein „eigener“ Vertrag für diese Angebote abgeschlossen werden, es ist ausreichend, wenn sie nach dem Kauf der Liftkarte genutzt werden können. Wird z. B. ein „Fest am Berg“ beworben, so ist die Seilbahn für den Schutz der Besucher verantwortlich, auch wenn dafür keine Eintrittskarte zu kaufen ist.

Seitens der Seilbahn sind alle „zumutbaren“ Maßnahmen zu setzten und die üblichen Sicherheitsstandards einzuhalten: Gefahrenstellen auf Wegen müssen gesichert werden, Anlagen (z. B. Spielgeräte) müssen den geltenden Normen entsprechen etc. Dabei ist natürlich immer die „Zumutbarkeit“ zu beachten. Es ist nicht erforderlich, die Benutzer vor allen, nur denkbaren Gefahren zu schützen. Abzusichern sind „erkennbare“ Gefahrenquellen, bei denen eine recht hohe Möglichkeit eines Schadens besteht. So muss z. B. eine Brücke über eine Schlucht ein Geländer aufweisen, ein Steg knapp über einen flachen Bach nicht.

Neben dieser „Zumutbarkeit“ ist auch auf die Eigenverantwortung der Benützer hinzuweisen: Jeder Gast, der sich in den Bergen bewegt, muss sich der damit verbundenen Gefahren bewusst sein und aufmerksam handeln. Ein Sturz über eine Wurzel auf einem Wanderweg kann nicht zum Vorwurf gemacht werden, mit derartigen Hindernissen ist im Gelände zu rechnen!

Anzuraten ist das Aufstellen von Warnhinweisen mit einem allgemeinen Hinweis auf alpine Gefahren; diese Tafeln sollten im Bereich der Tal- oder Bergstationen – zweckmäßigerweise in der Nähe der Übersichtstafeln – angebracht werden.

Wegehalterhaftung

Sollten im Gelände Wege, Spielplätze etc. bestehen, die ohne den Kauf einer Liftkarte benützt werden können (z. B. eigener Aufstieg), so kann ein Geschädigter keine vertraglichen Ansprüche geltend machen, da hier kein Vertrag mit der Seilbahn besteht. Eine Haftung der Seilbahn wäre dann nur nach dem allgemeinen Grundsatz der Wegehalterhaftung denkbar: Wird jemand auf Grund des schlechten Zustandes eines Weges, einer Anlage etc. verletzt, so haftet dafür – nach den allgemeinen Grundsätzen – deren Halter, d. h. derjenige, der für die Erhaltung und Kosten zuständig ist.

Der Halter haftet allerdings nicht für jeden Unfall, sondern nur dann, wenn er den schlechten Zustand des Weges grob fahrlässig (d. h. „auffallend sorglos“) verschuldet hat. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn eine Gefahrenstelle nicht gesichert wird, obwohl diese Gefahr schon seit längerer Zeit bekannt ist. Hätte der Geschädigte die Gefahr erkennen können, kann ihn – Stichwort „Eigenverantwortung“ – ein Mitverschulden treffen und er kann nur einen Teil seines Schadens einfordern.

Keine Haftung besteht, wenn der Geschädigte den Weg unerlaubt benützt (z. B. Befahren des gesperrten Forstweges). Dazu ist eine entsprechende Beschilderung notwendig, damit erkennbar ist, dass die Benützung dieses Weges nicht erlaubt ist. Für sonstige Wege im Gelände, die nicht für die Allgemeinheit gedacht sind („Trampelpfad“), hat der Halter nicht zu haften.

Dr. Christoph Haidlen
www.seilbahnrecht.at

 

Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte, Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

Foto: Herve Doulat

Seit 1974 ist Mountain Planet die internationale Messe für die Erschließung der Bergregionen, bei der die wichtigsten Akteure der Branche…

Weiterlesen
(c) Leitner

Die Investitionen in städtische Seilbahnen schreiten global unverändert voran. In Mexiko ist der Seilbahnhersteller Leitner seit Beginn der dortigen…

Weiterlesen
(c): Hasenauer.ARCHITEKTEN

Am 3. April wurde die neue Standseilbahn für Hallstatt vorgestellt, ein Gemeinschaftsprojekt der Salzwelten, des Architekturbüros…

Weiterlesen
(c) Doppelmayr, Bayerische Zugspitzenbahn

 

Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) startete am 30. März in den letzten Skibetriebstag im Gebiet Garmisch-Classic. Mit dem Saisonende des…

Weiterlesen
Foto: Doppelmayr

Die INTERALPIN 2025 bietet als Weltleitmesse für alpine Technologien eine Plattform für zukunftsweisende Entwicklungen in der Seilbahnbranche. Auch in…

Weiterlesen
Foto: NLK Filzwieser

Der heurige Winter war im gesamten Alpenraum und auch in Niederösterreich besonders niederschlagsarm und von milden Temperaturen geprägt. Dank der…

Weiterlesen
Foto: Kappl Bergbahnen

Im Sommer 2025 erwartet das Skigebiet Kappl eine bedeutende Neuerung: Die alte Diasbahn wird durch eine hochmoderne Doppelmayr-Gondelbahn ersetzt.…

Weiterlesen
ConnX, Foto: Leitner AG

Der Seilbahnhersteller Leitner präsentiert sich bei der diesjährigen Interalpin – der Weltleitmesse für alpine Technologien. Die seit Jahren ständig…

Weiterlesen
(c) Immoos

Ab sofort ist Daniel Bui-Moosbrugger der Ansprechpartner für alle italienischen Kunden. Neben dem Vertrieb umfasst sein Aufgabengebiet auch…

Weiterlesen
Foto: enrope

Die Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen haben enrope den Auftrag erteilt, den Höllwieslift zukunftsfit zu machen. Der Schlepplift war ursprünglich…

Weiterlesen
Foto: Sunkid

„Alles unter einem Dach“ – moderner Zauberteppich und familienfreundlicher Gehweg in Haute-Nandez in der Schweiz.

Weiterlesen
Foto: Nikolaus Faistauer Photography

Die drei Regionen des Alpin Card Ticketverbunds ziehen nach den ersten Monaten mit Smartphone Ticket im Echtbetrieb Bilanz: Die BLE-Technologie von…

Weiterlesen
Foto: Seilbahnen Schweiz

Aufgrund der späten Ostern fallen die Sportferien in der Schweiz in diesem Jahr in vielen Regionen in den März. Trotzdem gab es im Februar einen…

Weiterlesen
Foto: Kässbohrer

Der "AutroTracer" für den Pistenbully ist ein selbständig mitlenkendes Assistenzsystem, das Spurstabilität und Manövrierbarkeit der Maschine unter…

Weiterlesen

Die Jury des Swiss Mountain Award hat wegweisende Projekte der Unternehmen Remontées Mécaniques Grimentz-Zinal SA, Mantis Ropeway Technologies AG und…

Weiterlesen