Das zur Abstimmung vorliegende neue Schweizer Klimaschutzgesetz umfasst, laut Seilbahnen Schweiz, in seinen Grundzügen folgende Punkte:
- Das Ziel ist Klimaneutralität bzw. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050.
- Reduktionsziele für Industrie, Verkehr und Gebäude werden gesetzlich festgeschrieben.
- Bund und Kantone ergreifen gezielte Maßnahmen mit Zwischenzielen zur Anpassung an den Klimawandel.
- Es werden Fördermittel für emissionsarme Entwicklungen bereitgestellt.
- Haushalte und Unternehmen werden bei Umsetzung von Plänen zur Reduktion ihres Treibhausgasausstoßes unterstützt.
- Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe soll so weit wie möglich vermindert werden.
Als wesentliche Begründung für die Befürwortung des Klimaschutzgesetzes führt Seilbahnen Schweiz an, dass der Schweizer Tourismus – und damit auch die Seilbahnbranche – von einer intakten Natur abhängig sind. Daher sei es im Interesse aller Beteiligten, die negativen Auswirkungen des Klimawandels bestmöglich zu minimieren. Der Branchenverband und seine Mitglieder würden in diesem Zusammenhang unter anderem Nachhaltigkeits-Projekte im Bereich Wasser- und Schnee-Management forcieren, heißt es dazu von Seilbahnen Schweiz.
Touristische Bedürfnisse berücksichtigt
Gleichzeitig berücksichtige die Gesetzesvorlage auch die touristischen Bedürfnisse der Schweiz. So seien darin für stark touristisch geprägte Berggebiete Ausnahmen und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem würden die geplanten Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität in der Schweiz zusätzlich Arbeitsplätze schaffen. „Das Klimaschutzgesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität, Energiesicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Energien, der den Tourismusstandort Schweiz stärkt,“ so der Branchenverband Seilbahnen Schweiz.