Optimistisch gestimmt sind laut Seilbahnen Schweiz auch jene Ausflugsgebiete, die von einer guten Erreichbarkeit von Deutschland aus profitieren. An Wochenenden mit schönem Wetter wurden dort bereits im Frühsommer gute Frequenzen erreicht. Auf der anderen Seite zeichne sich, wie bereits während der Wintersaison 2020/21, aufgrund fehlender Gäste aus entfernten Märkten für international ausgerichtete Destinationen weiterhin ein düsteres Bild ab. Weil international orientierte Destinationen gleichzeitig auch die größten Umsätze erwirtschaften, rechnet der Branchenverband Seilbahnen Schweiz nicht damit, dass sich die Gesamtumsätze auf nationaler Ebene erholen werden.
Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat der Schweizer Bundesrat auch die Bestimmungen für die Bergbahnen angepasst: So wurden die Kapazitätsbeschränkungen für Seilbahnkabinen aufgehoben. Es gelten jetzt wieder die gleichen Bestimmungen wie im öffentlichen Verkehr. Das heißt: Maskenpflicht in allen geschlossenen Fahrzeugen und Wartezonen. Auf den Sesselbahnen ist die Maskenpflicht hingegen aufgehoben. Die Lockerungen werden von den Schweizer Bergbahnbetreibern sehr begrüßt.
„Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten“
Zur Gewährung der Sicherheit auf Freizeitanlagen, welche von Bergbahnen betrieben werden, wurde von Seilbahnen Schweiz eine neue Branchenlösung entwickelt. Unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Manuel Jaun von der Arbeitsgruppe Sommeraktivitäten von Seilbahnen Schweiz wurde die Richtlinie Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten erarbeitet. Diese definiert die Sicherheitsanforderungen für Wanderwege, Mountainbike-Angebote, Klettersteige, Anlagen zur selbständigen Sportausübung und Anlagen mit ausgeprägt technischem Charakter. Daneben werden auch organisatorische Verantwortlichkeiten, Arbeitsplanung und Notfallorganisation, der Schutz vor Absturz- und Naturgefahren sowie die Kontrolle und Unterhalt von Schutzbauten behandelt. Die Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten ist seit dem 1. Mai 2021 gültig und wird zurzeit bei den Bergbahnunternehmen eingeführt und geprüft. Alle im Sommergeschäft tätigen Seilbahnunternehmen haben dabei die Möglichkeit, das Gütesiegel Geprüfter Sommerbetrieb zu erhalten.