Die heimischen Seilbahnbetriebe bereiten sich bereits auf Hochtouren auf die kommende Wintersaison vor. „Diese für unsere Betriebe wirtschaftlich höchst bedeutsame Zeit wird wie der Sommer deutlich vom Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen geprägt sein. Unsere zentrale Aufgabe ist es daher, maximale gesundheitliche Sicherheit mit ungetrübtem Freizeiterlebnis auf unseren Bergen in Einklang zu bringen“, betont Franz Hörl, Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich, anlässlich eines Pressegesprächs.
Anhalts- und Orientierungspunkte
Geht es nach dem Fachverband, werden die heimischen Seilbahnunternehmen sich im Winterbetrieb an einer umfangreichen Handlungsanleitung orientieren, die vom Verband ausgearbeitet und auf Basis der Erfahrungen des aktuellen Sommerbetriebs weiterentwickelt wurde. „Dieser Leitfaden soll Orientierungs- und Anhaltspunkte liefern, wie ein sicherer Winterbetrieb für Mitarbeiter und Gäste stattfinden kann. Ziel aller Maßnahmen ist es, größtmöglichen Schutz für Gäste und Mitarbeiter zu gewährleiten bei Aufrechterhaltung des herkömmlichen Betriebsablaufs“, erklärt Erik Wolf, Geschäftsführer des Fachverbandes der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich.
Kurze Verweildauer in Kabinen
„Für Seilbahnen gelten unverändert die Regeln für Transportmittel des öffentlichen Verkehrs, weil Seilbahnen genauso wie U-Bahnen oder Eisenbahnen gesetzlich verpflichtet sind, ihre Bahnen und Lifte während der vorgesehenen Betriebszeiten zu betreiben und auch alle Passagiere gemäß den Beförderungsbedingungen zu befördern. Im Unterschied zum Öffentlichen Verkehr sind jedoch 85 % der Fahrbetriebsmittel bei Seilbahnen offen, das heißt, die Passagiere werden unter freiem Himmel befördert, und auch in den geschlossenen und gut belüfteten Kabinen beträgt die Verweildauer meist deutlich weniger als 15 Minuten“, so Wolf. Neben den Empfehlungen für den Betrieb werde die Handlungsanleitung zudem die Hygienemaßnahmen für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Gäste, Notfallpläne sowie Instrumente zur ständigen Prüfung der Betriebssicherheit umfassen.
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