Sicherheit

„Nicht ohne Helm auf die Piste! Mit Eigenverantwortung, aber ohne Gesetz!“

Seit ein deutscher, im öffentlichen Interesse stehender Ministerpräsident eine verhängnisvolle Kollision mit einer dabei tödlich verunglückten Skifahrerin hatte, reißen die Rufe nach einem „Helmpflicht-Gesetz“ für Pistenbenützer nicht ab.

Zahlreiche Politikerdrängenmit dem Slogan„es muß ein Gesetzher“ in diemedialen Schlagzeilen,ohne dabeidie Sinnhaftigkeitund die Konsequenzenihrer Regelungswutzu bedenken. Es braucht nämlichkeine, noch dazu jeweils länderspezifischeGesetze, sondern nur den Gebrauch der Vernunftund der Eigenverantwortung nach demMotto „Wer Hirn hat, schützt es!“

Der Sinn eines Schutzhelmes – für alle, Kinderwie Erwachsene – muß dabei nicht diskutiertwerden; er verhindert zwar nicht Skiunfälle,aber mildert erheblich deren Verletzungsfolgenfür den Kopf. Beine, Arme,Schulter etc. lassen sich in der Regel „reparieren“,das Hirn jedenfalls nicht. Helm also ja,gesetzliche Pflicht nein!Bei der (ver)öffentlich(t)en Diskussion überraschtallerdings, wie schnell – vermutlich beeinflusstdurch die Medienkampagne im„Kleinformat“ – die Bevölkerung auf den Rufnach einem Gesetz aufspringt, ohne sich dessenAuswirkungen bewußt zu sein.

Dies gibtzu denken. Einerseits, wo hört die „Pflicht“auf? Was ist mit Rückenprotektoren, KnieundBeinschützer etc.? Werden dann auchdiese wegen der schweren Verletzungen vorgeschrieben?Andererseits beklagen sich diegleichen Personen dann sicherlich über dieSanktionen, wenn sie „ohne“ erwischt werden.

Schließlich ist ein Gesetz ohne Sanktionenvon Haus aus wirkungslos! Wollen wirwirklich eine Pistenpolizei?Nicht von ungefähr sprechen sich die berufenenOrganisationen wie ÖSV, Bergrettung,Österreichisches Kuratorium für alpine Sicherheit,Skilehrerverband etc. gegen derartigegesetzliche Vorschriften aus und fordernstatt dessen mehr Problem- und Risikobewußtseinvon den Pistenbenützern ein.

Auchder bekannte Tiroler Altbischof Dr. ReinholdStecher hatte schon vor Jahren bei derÖsterreichischen Seilbahntagung in Innsbruckeindringlich betont, dass die „Freiheitder Berge“ auch an einem großen Maß anSelbst(Eigen-)verantwortung hängt und diesden Menschen nicht nur näher gebracht,sondern abverlangt werden muß! Dies gehtsicher nicht durch Gesetze und noch mehrVorschriften.Gemeinsame Aktionen aller Beteiligten zurStärkung der Eigenverantwortung auf denSkipisten sind jedenfalls zielführender alseinen herrlichen und normalerweise gesundenSport durch gesetzliche Schnellschüssebzw. durch eine weitere Anlass-Gesetzgebungregeln zu wollen.

Man könnte z. B. relativeinfach den freiwilligen Körperschutz beimSport auch dadurch fördern, indem nichtausreichend geschützten Unfallopfern dieKranken- und Zusatzversicherung um spürbareProzent-Staffeln gekürzt wird.Genau dies ist auch der Standpunkt der Seilbahnwirtschaft– denn, wo es ein Gesetz gibt,muss dieses auch überwacht werden. Eine damitverbundene Kontroll-Pflicht kann keinesfallsden Mitarbeitern der Seilbahnunternehmenübertragen werden. Vielmehr wirdman sich gegen eine solche „Mittäter-Rolle“zu wehren haben! Für eine Image-Kampagnestehen jedoch alle Türen offen.Man braucht also keine neuen Gesetze, keineKontrollorgane bei den Seilbahnen, keinePistensheriffs, keine Vernaderer und keineAngezeigten, keine Anzeigenadministration,keine Strafen ... nur bloße Vernunft!

Helmut Lamprecht


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