Kapazitätsbegrenzungen sind in Österreich keine mehr angedacht, dort wo die 3-G-Regelung gilt, gibt es bei Seilbahnen auch keine Abstandsregeln mehr. Dadurch sollen Warteschlangen beim Einstieg vermieden werden. Tirols Landeshauptmann Günther Platter, der als Vertreter der österreichischen Landeshauptleute-Konferenz bei der Präsentation der neuen Regeln online teilnahm, erklärte, dass die Seilbahnen nicht „in erster Linie“ für die Kontrolle der Einhaltung der 3-G-Regelung zur Verantwortung zu ziehen sind. Dies sei vor allem Sache der Polizei und der Gesundheitsbehörde, so Platter. Wie Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger hinzufügte, werde beim Ticket-Kauf aber auf jeden Fall die Einhaltung der 3-G-Regelung kontrolliert. Für die Mitarbeiter von Seilbahn-Unternehmen würden noch Regelungen ausgearbeitet werden, hieß es zudem von Seiten Köstingers. Für den Après Ski- Betrieb werden dieselben Regeln wie für die übrige Nachtgastronomie gelten. Für die Hotellerie und die Gastronomie insgesamt gilt ebenso wie für Seilbahnen die 3-G-Regel, die je nach Belegung der Intensivbetten verschärft werden kann.
Vitalpin fordert länderübergreifende Regeln
Für ein unbedingtes Offenhalten der Skigebiete und europaweite Regelungen sprach sich die Alpine Interessensvereinigung Vitalpin bereits im Vorfeld aus: Die Vorkommnisse des vergangenen Jahres müssten in der Wintersaison 2021/22 um jeden Preis verhindert werden, die Alpenländer und Regionen seien alleine auf sich gestellt zu wenig schlagkräftig, heißt es dazu von Vitalpin. „Wir brauchen dieses Jahr einheitliche Regeln und keine ‚Fleckerlteppiche‘ in den unterschiedlichen Regionen. Ohne die notwendige Planungssicherheit ist die Existenz vieler Tourismus-Betriebe und damit auch die vieler Unternehmen aus anderen Branchen bedroht. Die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft müssen für übereinstimmende Regelungen und Maßnahmen sorgen“, fordert Vitalpin-Geschäftsführerin Theresa Haid.