Fachverbands-Obmann Hörl begrüßt die branchenrelevanten Bestimmungen der nunmehr veröffentlichten Lockerungsverordnung. „Wichtig ist für uns, dass wir mit dem Start ab 29. Mai nun klare und umsetzbare Regelungen haben, die einen gesundheitlich sicheren und zugleich wirtschaftlich sinnvollen Betrieb ermöglichen“, so Hörl.
Zur Veranschaulichung für Gäste und Mitarbeiter der Seilbahnunternehmen hat der Fachverband der Seilbahnen Österreich unter dem Motto „Sicher am Berg" Informationsblätter gestaltet. Diese Informationsblätter finden sie hier.
Seilbahn als Massenbeförderungsmittel
Die mit den neuen Bestimmungen einhergehende Gleichstellung der Seilbahnen mit den Massenbeförderungsmitteln stellt aus Sicht Hörls die praktikabelste Lösung dar.
Dabei müssen die dementsprechenden Abstandsregelungen befolgt werden: „Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten sowie Mund- und Nasenschutz tragen. Davon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, falls die Einhaltung des Abstands nicht möglich ist“, erklärt Hörl. Für Hörl sind so vom Gesetzgeber faire Spielregeln zwischen den einzelnen Beförderungsmitteln geschaffen, gleichzeitig wird auf die touristische Bedeutung der Seilbahnen Rücksicht genommen.
„Wir müssen alles daransetzen, den Tourismus als eine unserer zentralsten Erfolgsbranchen des Landes für den heurigen Sommer fit zu machen. Dabei muss es darum gehen, bei maximaler Sicherheit auch akzeptable Kapazitäten für Gäste zu schaffen. Mit der novellierten Verordnung wurde dafür jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen“, so Hörl.
Perspektive für sinnvollen Neustart
Zudem sorge diese Basis nun auch für eine unternehmerische Perspektive, mit der man jetzt an einem sinnvollen Neustart arbeiten könne, wo die Sicherheit und das Wohlergehen der Gäste und Mitarbeiter mehr denn je an erster Stelle stehen. Die Bergbahnen sind jedenfalls bereit, den Betrieb wieder aufzunehmen, freut sich der Obmann.