Entwicklung
Einige schwere Lawinenunglücke im Bereich von Seilbahnen führten im Jahr 1975 zur Herausgabe des ersten Lawinenerlasses. Darin wurde festgelegt, dass neue Seilbahnen nur dann errichtet werden dürfen, wenn sie entweder auf von Natur aus lawinensicheren Standorten situiert oder durch permanente Schutzmaßnahmen in Form von Lawinenverbauungen gesichert werden. Dieselbe Vorgabe bestand für mindestens eine der Seilbahn zugehörige Skipiste.
Mag. Marianne Fritz, Juristische Sachbearbeiterin in der Seilbahnabteilung im bmvit