BMVIT

Grundsätzliche Überlegungen zu den Wechselbeziehungen zwischen Seilbahnwirtschaft und Seilbahnbehörde

1. Ausgangslage

Die Bedeutung des Wintertourismus ist kaum zu überschätzen. Diese These wird in der Regel durch eine Vielzahl "gängiger" (zumeist plakativer) Kennzahlen untermauert. So wird z. B. gerne betont, dass

- es ausgehend vom Jahr 1975 bis dato eine Verdreifachung der Nächtigungen im Wintertourismus gab,

- die durch die Nächtigungen im Wintertourismus erzielte Wertschöpfung bei einer Größenordnung von 11.000.000.000 Euro pro Jahr liegt,

- der Anteil des Wintertourismus am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 4,1 % beträgt und dass dieser damit eine ähnlich Bedeutung aufweise wie der Banken- und Versicherungssektor,

- durch den Wintersport 250.000 Arbeitsplätze geschaffen werden,

- durch den Wintertourismus 1.800.000.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben pro Jahr erzielt werden. (Quelle: WIFO, Fachverband der Seilbahnen).

Diese Liste ließe sich fast beliebig fortsetzen, bis hin zum Umsatzsteueraufkommen, das durch den Wintertourismus induziert wird. Am Beispiel der Umsatzsteuer zeigt sich deutlich die Relativität von Zahlenvergleichen, denn die Frage ist: Was geschähe mit der Umsatzsteuer, falls es den Wintertourismus nicht mehr gäbe?

Ohne Wintertourismus gibt es keinen steuerbaren Umsatz also fällt auch keine Umsatzsteuer an. Die im Bereich des Wintertourismus eingesparten Ausgaben fallen eben in anderen Wirtschaftssektoren an; damit "wandert" aber auch die Umsatzsteuer vom Wintertourismus in andere Wirtschaftsbereiche ab (denn diese wird ja nicht plötzlich gespart, sondern fällt nun in anderen Bereichen an) und könnte diesen Bereichen nunmehr als besondere Leistung zugerechnet werden. Damit ist die Umsatzsteuer jedenfalls keine Besonderheit des Wintertourismus und ist zur Betonung der Bedeutung des Wintertourismus eine ungeeignete Kennzahl.

Ob die einzelnen Kennzahlen nun aussagekräftig oder verzerrend, passend oder unpassend sind, ist sowohl zielabhängig als auch von Fall zu Fall zu beurteilen. Faktum ist jedenfalls, dass vielfältige Wechselwirkungen zwischen dem Wintertourismus und den verschiedenen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen eines Landes bestehen.

2. Grundsätzliche Überlegungen

Wie jeder andere Wirtschaftszweig benötigt auch der Wintertourismus zur Erstellung der vermarktbaren Dienstleistung "Wintertourismus" Produktionsfaktoren. Diese können - ausgehend von der Allgemeinen Betriebswirtschaftlehre - speziell für den Wintertourismus kategorisiert werden in

- "unschöpfbare" (Berge, welche die benötigten Höhen und die notwendige "Tourismuseignung" aufweisen),

- unkalkulierbare (Klima bzw. Wetter, welches die notwendige Kälte und den dazugehörigen Schneefall garantiert),

- investierbare (Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Wintersportgeräte und -ausrüstungen, mechanische Aufstiegshilfen etc.),

- besorgbare (leitende und ausführende menschliche Arbeitsleistung) und

- zusätzliche (Infrastruktursysteme für die Zu- und Abreise, für die Ver- und Entsorgung sowie für die Schadensbehebung, -minderung oder -begrenzung, Informationssysteme etc.) Somit kann in produktionswirtschaftlicher Hinsicht formuliert werden, dass

- durch den planmäßigen, sinnvollen und regelmäßigen Einsatz der oben angeführten Produktionsfaktoren in einem geeigneten Produktionsprozess jene (Dienst-)leistung erstellt wird, die durch den Einzelnen auf dem Markt für den Wintertourismus nachgefragt wer-den kann bzw. auch nachgefragt wird.

- Die "unschöpfbaren" und die unkalkulierbaren Produktionsfaktoren können zur Gruppe der unbeeinflussbaren Produktionsfaktoren zusammengefasst werden, denn diese sind durch politische oder unternehmerische Entscheidungen nicht beeinflussbar. Über unbeeinflussbare Faktoren kann trefflich philosophiert, diskutiert oder polemisiert werden, in jedem Fall entziehen sie sich der Gestaltungsmöglichkeit; trotzdem sind sie eine unabdingbare Produktionsvoraussetzung für den Wintertourismus.

- Somit verbleiben die gestaltbaren Produktionsfaktoren, die durch politische oder unternehmerische Entscheidungen beeinflussbar sind, es ist dies die Gruppe der investierbaren, besorgbaren und zusätzlichen Produktionsfaktoren. Durch ihre Beinflussbarkeit tragen sie wesentlich zum Erfolg oder Misserfolg des Wintertourismus für ein Unternehmen, eine Gemeinde oder eine Region bei. Sie sind daher Gegenstand ständiger politischer oder unternehmerischer Willensentscheidungen und Gestaltungsversuchen. Teil des allgemeinen politischen Systems (nicht im Sinne von Parteipolitik), welches ebenfalls die "gestaltbaren Elemente" des Wintertourismus nachhaltig beeinflussenkann, sind die Behörden, im speziellen dieSeilbahnbehörden, die durch ihre Tätigkeitoder Untätigkeit das produktionswirtschaftlicheSystem Wintertourismus weiterentwickelnoder behindern können. DieBehörden haben im System des Wintertourismuseine diffizile Stellung.

- Im Falle von Bundesbehörden ist ein gewählterVertreter einer politischen Parteider "Lenker des Behördenapparates", welcherdie Ziele vorgibt und letztlich die Verantwortungfür alle Entscheidungen "seines"Behördenapparates trägt.

- Die Behörde selbst ist aufgrund des strengenLegalitätsprinzips der Bundesverfassungin ihrem Handeln an gesetzliche Vorgabengebunden und zur Objektivität verpflichtet.

- Die Behörde steuert Produktionsprozesseausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben.Auch das "freie Ermessen" der Behördegibt nur begrenzte Möglichkeiten, beibehördlichem Handeln auf wirtschaftlicheGesichtspunkte gesondert Rücksicht nehmenzu können; letztlich sind die gesetzlichenNormierungen "Verhältnismäßigkeit"und "Zweckmäßigkeit" als Hinweise zu verstehen,in behördliches Handeln auch wirtschaftlicheGesichtspunkte einfließen zulassen (die entsprechenden Begriffsinhaltesind meist schwer fassbar und entziehensich dadurch der allgemeingültigen Messbarkeit,dies ist ein wesentlicher Grund fürdie Ambivalenz behördlichen Handelns).Das Bundesministerium für Verkehr, Innovationund Technologie (BMVIT) als ObersteSeilbahnbehörde ist daher in erster LinieSicherheits- und Ordnungsfragen verpflichtet.Auch wenn dem so ist, so greiftdie Oberste Seilbahnbehörde durch das Setzen(oder Nicht-Setzen) von behördlichenAktivitäten in produktionswirtschaftlicheProzesse des Wintertourismus ein:

- Behördliche Auflagen können hohe Investitionsausgabenund permanente Folgekostennach sich ziehen,

- erteilte Betriebsgenehmigungen geben dieChance am Markt des Wintertourismuspartizipieren zu können,

- Betriebsinspektionen mindern die Marktchancen,

- die Festlegung der "Spielregeln" für unddie Genehmigung von Betriebsleitern ermöglichtdie Wahrnehmung von Einkommenschancenetc.Als Zeichen nach außen, dass durchbehördliches Handeln produktionswirtschaftlicheProzesse beeinflusst werden, gebensich Behörden (und somit auch dieOberste Seilbahnbehörde) meist ein Leitbild, in dem hervorgehoben wird, dass dieBehörden auch als Dienstleistungsbetrieb,welcher Rechtsleistungen erbringt, für die Anliegen und Probleme ihrer "Kunden" zurVerfügung stehen.

Diese und ähnliche Feststellungen ergänzendas gesetzlich vorgegebene Tätigkeitsfeldeiner Behörde. Sie sind als Symbol dafür zuwerten, dass sich die Behörden durchausbewusst sind, dass durch ihr Handeln oderNicht-Handeln die produktionswirtschaftlichenProzesse "ihrer Kunden" beeinflusstoder sogar gesteuert werden.Auf diese Einsicht setzen die Seilbahnunternehmen.Die "Kunden" der Obersten Seilahnbehördesind die Seilbahnunternehmen.

Alserwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmenin einem marktwirtschaftlichenSystem unterliegen sie letztendlich dem Gewinnerzielungspostulat bzw. dem Primatder Kostenvermeidung. Damit werden Faktoren,welche die Gewinnchancen einschränkenoder eine Kostensteigerung bewirken, als Systemstörungen aufgefasst,welche die Zielerreichung mindern.

Dazukann auch das Handeln der Behörden gezähltwerden, denn Sicherheitsauflagen fürden Seilbahnbetrieb können auch als "notwendigesÜbel mit eingebautem Kostensteigerungseffekt"aufgefasst werden.Als Zeichen nach außen wird in den Leitbildernder Seilbahnunternehmen nebenden einzelwirtschaftlichen Zielen auch derWahrung der Interessen Dritter eine zentraleRolle beigemessen. Damit soll betontwerden, dass Seilbahnunternehmen durchihr produktionswirtschaftliches Handelndie Umwelt im weitesten Sinne beeinflussenkönnen.

Diese und ähnliche Feststellungenergänzen das Ziel der Gewinnerzielung bzw.Kostenvermeidung und sind als Symboldafür zu sehen, gesamtwirtschaftliche Zielsetzungenund nicht auf Gewinnvorstellungenberuhendes Handeln Dritter verstehenzu wollen.Auf diese Einsicht setzen die Seilbahnbehörden.

3. Eine mögliche Schlussfolgerung

Gegenseitiges Verstehen unterschiedlicherAufgaben und verschiedener Zielsetzungensetzt umfassende Informationen voraus.Während die Seilbahnunternehmen eineVielzahl von Publikations- und Artikulationsmöglichkeitenvorfinden und auch nutzen, ist "auf der anderen Seite" ein gewissesDefizit an kommunikativer Außenwirkungfestzustellen. Das BMVIT als Oberste Seilbahnbehördehat es sich daher zur Aufgabegemacht, zu brisanten Themen zu informierenund einen Beitrag zur allgemeinen Diskussionzu leisten.

Um dies in Zukunftnoch besser durchführen zu können, sollenregelmäßig Artikel zu aktuellen rechtlichenund technischen Fragen im Seilbahnbereichveröffentlicht werden.Da das BMVIT in zahlreichen internationalenGremien, z. B. Ständiger Ausschussder Kommission über Seilbahnen zur Personenbeförderung,O.I.T.A.F (internationaleOrganisation für das Seilbahnwesen, in welcherBetreiber, Hersteller und Aufsichtsbehördenvereinigt sind, um anstehende Problemegemeinsam zu lösen), ITTAB (InternationaleTagung der Technischen Aufsichtsbehörden) usw. vertreten ist, sollenauch Informationen über neueste internationaleEntwicklungen Berücksichtigungfinden.

Auch über die in nächster Zeit geplantenVerordnungen, die auf Grund der Änderungdes Seilbahngesetzes erlassen werden,z. B. die Verordnung über das Wiederaufstelleneiner Seilbahn, die Novellierung derVerordnung über genehmigungsfreie Bauvorhabenbei Seilbahnen, die Änderung derSeilbahnüberprüfungs-Verordnung sowiedie Änderung der Schleppliftverordnungsoll berichtet werden.

Mit all diesen Verordnungensollen im Wesentlichen Erleichterungenfür die Seilbahnunternehmen geschaffenwerden, wobei aber der Sicherheitsgedankekeineswegs vernachlässigtwird. Die Leser der Internationalen Seilbahn-Rundschau ISR sind zum überwiegendenTeil Betreiber von Seilbahnanlagen, für die der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrundsteht. Dieser Blickwinkel wird berücksichtigt werden und soll auch Eingang in dieVeröffentlichungen von Mitarbeitern derObersten Seilbahnbehörde finden. Zu hoffen ist jedenfalls auf eine rege Diskussionzum besseren Verständnis der Wechselbeziehungen.

Gerhard H. Gürtlich

Zur Person:
Sekt.-Chef. Mag. Dr. Gerhard H. Gürtlich,
Leiter der Sektion IV – Eisenbahnen, Schifffahrt
und Arbeitnehmerschutz, Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie,
Radetzkystraße 2, 1030


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