Recht

Eigenverantwortung eingefordert!

Oft herrscht die – falsche – Meinung vor, Betreiber von Skigebieten haften immer für einen Unfall. Eine „taufrische“ Entscheidung des OGH (19. 1. 2016) betont aber auch die Eigenverantwortung der Sportler.

Sachverhalt 

Im Skigebiet des Seilbahnunternehmens verunglückte der Ehemann bzw. Vater der Kläger tödlich, als er in einer Kurve über den Pistenrand hinausgeriet und gegen eine Baumgruppe prallte. Im Bereich der Unfallstelle führt die Piste eine Kurve nach links (von mehr als 90°) durch, für einen aufmerksamen Skifahrer war die Kurve (allerdings nicht ihr volles Ausmaß) bereits aus 180 m Entfernung erkennbar. In der gesamten Kurve besteht ein Quergefälle nach außen, im Bereich daneben befindet sich eine Steilböschung mit 83  % (40°) Gefälle, an deren Fuß mehrere Bäume stehen. Der talseitige Pistenrand war durch ein Absperrband mit farbigen Fähnchen gekennzeichnet, Warntafeln oder „Slow-Langsam-Banner“ waren nicht aufgestellt.

Der Verunglückte kannte das Skigebiet und auch die Pistenführung am Unfallort. Er fuhr die Piste in großen Carvingschwüngen ab, seine Geschwindigkeit betrug ca. 60 bis 65 km/h. Im Bereich der Linkskurve verkantete er, verlor das Gleichgewicht und schlug auf der Piste auf, ehe er über den talseitigen Pistenrand hinaus abstürzte. 

Seine Angehörigen klagten den Betreiber des Skigebietes, da sie der Meinung waren, die Absturzstelle hätte durch ein Fangnetz abgesichert werden müssen. Der Betreiber bestritt die Haftung, da der Unfall allein auf die überhöhte Geschwindigkeit und einen Fahrfehler des Verunglückten zurückzuführen sei.

Muss überall gesichert werden?

Nachdem das Erst- und das Berufungsgericht die Sache unterschiedlich beurteilten, wurde der Fall dem OGH zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hält zunächst fest, dass ein Pistenhalter nur „atypische Gefahren“ abzusichern hat, also solche, die auch für einen verantwortungsbewussten Skifahrer unerwartet oder schwer abwendbar sind. Das betrifft vor allem Hindernisse, die ein Skifahrer nicht ohne weiteres erkennen oder nur schwer vermeiden kann. Die Verpflichtung zur Pistensicherung gilt auch am Pistenrand, weil mit dem Sturz über den Pistenrand ­hinaus gerechnet werden muss. Atypische Gefahren sind daher auch dann zu sichern, wenn sie sich knapp neben der Piste befinden: Auf Skipisten, die bis auf wenige Meter an abbrechende Felsen, Steilflanken oder ähnliche Geländeformationen heranführen, müssen daher geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Fangnetze) getroffen werden.

Im vorliegenden Fall führte die Piste im Bereich der Linkskurve an eine steile Böschung mit einem Gefälle von 83  % (40°) heran, an deren Fuß mehrere Bäume standen. Allerdings waren die Kurve und der talseitige Abhang für ­einen durchschnittlichen Skifahrer schon aus ausreichender Entfernung gut erkennbar. Auch war dem Unfallopfer das Gelände bekannt.

Überhöhte Geschwindigkeit = Mitverschulden

Das Gericht war zwar einerseits der Ansicht, dass der Pistenhalter in diesem Fall zur Sicherung der Unfallstelle verpflichtet gewesen wäre, da sich im Unfallbereich eine scharfe und „deutlich“ nach außen hängende Kurve mit sehr starker Richtungsänderung befindet. Das oberhalb gelegene Gelände bringe überdies entsprechend hohe Fahrgeschwindigkeiten mit sich, sodass bei einem Fahrfehler (z. B. Verkanten) auch für einen verantwortungsvollen Skifahrer die Gefahr des Absturzes über den Abhang bestehe.

Andererseits steht fest, dass sich der Verunglückte dem Unfallbereich mit einer der Gefahrensituation nicht angepassten überhöhten Geschwindigkeit (60 bis 65 km/h) genähert hat. Dadurch hat sich die Wahrscheinlichkeit des Verkantens erhöht, was wiederum das Abrutschen über den Pistenrand hinaus bewirkte. Daher hat der OGH ausgesprochen, dass den Verunglückten ein Mitverschulden von 50  % trifft.

Wichtig ist es in derartigen Verfahren, rechtzeitig Beweismittel, die für den Nachweis des Mitverschuldens des Verletzten hilfreich sind – wie z.  B. Zeugenangaben – zu „sichern“. Auch kann mit Hilfe der Auswertung der Daten der Skikarte z.  B. nachgewiesen werden, dass dem Verletzten das Skigebiet gut bekannt ist.

Christoph Haidlen
www.seilbahnrecht.at

Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen
Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte
Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

(c) Leitner

Zahlreiche Produkthighlights, ein exklusiver Launch-Event und ein Messeauftritt im neuen Design kennzeichnen den Interalpin-Auftritt von Leitner.

Weiterlesen
(c) Bartholet

Mit der ersten urbanen Seilbahn Indiens wird eine effiziente Lösung für das Verkehrschaos in der Stadt Varanasi geschaffen. Die Eröffnung der vom…

Weiterlesen
(c) Doppelmayr

Das Großprojekt Schilthornbahn 20XX umfasste den vollständigen Neubau der Seilbahnverbindung von Stechelberg auf das Schilthorn. Die erste Etappe…

Weiterlesen
Foto: Herve Doulat

Seit 1974 ist Mountain Planet die internationale Messe für die Erschließung der Bergregionen, bei der die wichtigsten Akteure der Branche…

Weiterlesen
(c) Leitner

Die Investitionen in städtische Seilbahnen schreiten global unverändert voran. In Mexiko ist der Seilbahnhersteller Leitner seit Beginn der dortigen…

Weiterlesen
(c): Hasenauer.ARCHITEKTEN

Am 3. April wurde die neue Standseilbahn für Hallstatt vorgestellt, ein Gemeinschaftsprojekt der Salzwelten, des Architekturbüros…

Weiterlesen
(c) Doppelmayr, Bayerische Zugspitzenbahn

 

Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) startete am 30. März in den letzten Skibetriebstag im Gebiet Garmisch-Classic. Mit dem Saisonende des…

Weiterlesen
Foto: Doppelmayr

Die INTERALPIN 2025 bietet als Weltleitmesse für alpine Technologien eine Plattform für zukunftsweisende Entwicklungen in der Seilbahnbranche. Auch in…

Weiterlesen
Foto: NLK Filzwieser

Der heurige Winter war im gesamten Alpenraum und auch in Niederösterreich besonders niederschlagsarm und von milden Temperaturen geprägt. Dank der…

Weiterlesen
Foto: Kappl Bergbahnen

Im Sommer 2025 erwartet das Skigebiet Kappl eine bedeutende Neuerung: Die alte Diasbahn wird durch eine hochmoderne Doppelmayr-Gondelbahn ersetzt.…

Weiterlesen
ConnX, Foto: Leitner AG

Der Seilbahnhersteller Leitner präsentiert sich bei der diesjährigen Interalpin – der Weltleitmesse für alpine Technologien. Die seit Jahren ständig…

Weiterlesen
(c) Immoos

Ab sofort ist Daniel Bui-Moosbrugger der Ansprechpartner für alle italienischen Kunden. Neben dem Vertrieb umfasst sein Aufgabengebiet auch…

Weiterlesen
Foto: enrope

Die Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen haben enrope den Auftrag erteilt, den Höllwieslift zukunftsfit zu machen. Der Schlepplift war ursprünglich…

Weiterlesen
Foto: Sunkid

„Alles unter einem Dach“ – moderner Zauberteppich und familienfreundlicher Gehweg in Haute-Nandez in der Schweiz.

Weiterlesen
Foto: Nikolaus Faistauer Photography

Die drei Regionen des Alpin Card Ticketverbunds ziehen nach den ersten Monaten mit Smartphone Ticket im Echtbetrieb Bilanz: Die BLE-Technologie von…

Weiterlesen