Recht

Die neue Seilbahnüberprüfungsverordnung

Mit 1. Jänner 2014 ist die neue Seilbahnüberprüfungsverordnung („SeilbÜV 2013“) in Kraft getreten. Damit wurde die seit 1995 (!) geltende Regelung ersetzt. In der Folge werden die wesentlichsten neuen Bestimmungen dargestellt.

„Wiederkehrende“ und „ergänzende“ Überprüfung

Die SeilbÜV 2013 unterscheidet nun zwischen einer „wiederkehrenden“ und einer „ergänzenden“ Überprüfung: Wiederkehrende Prüfungen haben alle fünf Jahre ab Erteilung der Betriebsbewilligung zu erfolgen. Für Anlagen, die vor dem 1. Jänner 2014 errichtet wurden, ist die Frist ab der letzten Prüfung nach SeilbÜV 1995 zu berechnen. Für Schlepplifte bestehen – je nach Zeitpunkt ihrer Genehmigung – detaillierte Sonderbestimmungen. Welche Prüfungen „wiederkehrend“ zu erfolgen haben, wird in der Anlage 1 der Verordnung geregelt. Sollte eine behördlich angeordnete Feststellung der ordnungsgemäßen Erhaltung einer Anlage (§ 50 SeilbG 2003) erfolgt sein, so ersetzt diese eine – fällige – wiederkehrende Überprüfung.

Zusätzlich dazu – und meist in größeren Abständen – müssen nun auch ergänzende Prüfungen durchgeführt werden. Deren Durchführung ist entweder von der verstrichenen Zeit (Fristen zwischen fünf und fünfundzwanzig Jahren) oder den aufgelaufenen Betriebsstunden abhängig. Welche Fristen konkret zu beachten sind, wird nicht in der SeilbÜV 2013, sondern in der (neuen) Anlage 2 festgehalten. Diese definiert auch den Prüfungsumfang.

Prüfer

Wiederkehrende Überprüfungen haben durch akkreditierte Inspektionsstellen zu erfolgen. Bei nicht öffentlichen Seilbahnen besteht die Möglichkeit, dass – nach der ersten Prüfung – fachkundige Personen (Betriebsleiter/Stellvertreter unter den Voraussetzungen nach SeilbG 2003) die Prüfungen abwechselnd mit der Überprüfungsstelle durchführen. Schlepplifte mit niederer Seilführung können auch durch den Hersteller geprüft werden.

Ergänzende Prüfungen erfolgen – je nach Bauteil – entweder durch die akkreditierte Stelle, eine qualifizierte Fachfirma oder (ausgenommen elektrotechnische Anlagen) den Hersteller.

Prüfbericht

Der schriftliche Prüfbericht ist nun nicht mehr binnen zwei Tagen ab dem Abschluss der Prüfung an das Seilbahnunternehmen zu übermitteln, sondern innerhalb einer Woche. Nach wie vor besteht für dieses dann die Pflicht, den Bericht innerhalb einer weiteren Woche an die Behörde weiterzuleiten. Geändert wurde die Frist für eine Ablehnung des Berichtes: Das Unternehmen muss diese Ablehnung nun immer zugleich mit der Übermittlung des Prüfberichts an die Behörde erklären und begründen.

Festgestellte Mängel

Tritt bei wiederkehrenden Prüfungen ein Mangel hervor, der eine unmittelbare Betriebsgefahr darstellt (Sicherheit des Seilbahnbetriebs oder Sicherheit und Gesundheit von Personen sind gefährdet), so muss das Unternehmen den Seilbahnbetrieb – ohne auf eine behördliche Verfügung zu warten – sofort einstellen. Dies auch dann, wenn sich bei der wiederkehrenden Überprüfung herausstellt, dass die ergänzende Prüfung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt ist. Eine Wiederaufnahme des Betriebs kann erst mit einer behördlichen Genehmigung bzw. nach Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung erfolgen.

Wenn sich Mängel herausstellen, die nicht derart gravierend sind, so kann für deren Behebung eine Frist gesetzt werden, ohne dass der Betrieb eingestellt werden muss. Die Mängelbehebung ist der Überprüfungsstelle bzw. der fachkundigen Person anzuzeigen und von diesen bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung zu kontrollieren. Kann eine Mängelbehebung nur durch einen Umbau erfolgen, so sind die dafür notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Fazit

Wer mit den Bestimmungen der SeilbÜV 1995 umgehen konnte, sollte keine Schwierigkeiten haben, nun auch die neuen Bestimmungen anzuwenden. Entfallen ist allerdings die in der SeilbÜV 1995 enthaltene Festlegung der Überprüfungskosten: Diese sind daher nun direkt zwischen dem Seilbahnunternehmen und der prüfenden Stelle zu vereinbaren.

Christoph Haidlen

Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte, Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

Foto: Harald Steiner

Mit einem Festakt wurden am 4. Dezember 2024 die neue 10er-Kabinenbahn „Rohrmoos I“ sowie das moderne „Wintersportzentrum WEST“ offiziell eröffnet. 

Weiterlesen
Foto: Chris Gollhofer

Unter dem Motto „Seilbahnen im Wandel“ diskutierte am 2. Dezember in der Wirtschaftskammer Tirol in Innsbruck die Branche über aktuelle…

Weiterlesen
Foto: Lech Bergbahnen AG

Die Lech Bergbahnen AG investiert in neue Schneeerzeuger und in moderne Technik für die Pistenfahrzeuge sowie Lawinenwächter. Das Corporate Design…

Weiterlesen
Foto: Jungfraubahnen 2019

Den Zuschlag für die Erneuerung der "Firstbahn" inklusive einer zusätzlichen Sesselbahn erhält die Doppelmayr-Gruppe/Garaventa. An die Firma Leitner…

Weiterlesen
Foto: Somedia Buchverlag

Der Graubündner gilt als einer der Pioniere der technischen Beschneiung in Europa, ist Vollbluttouristiker und hat einen Ruf als „Grünenschreck“. Nun…

Weiterlesen
Foto: Gasteiner Bergbahnen AG

Benjamin Rogl, bisher Prokurist und Leiter für Verwaltung und Finanzen, rückt an die Seite von Andreas Innerhofer und wird ab 1. Jänner 2025 den…

Weiterlesen
Foto: KitzSki Werlberger

Die Plattform Skiresort.de hat wieder Skigebiete geprüft und ausgewertet und die besten unter ihnen ausgezeichnet. Österreichs Skigebiete dominieren…

Weiterlesen
Foto: Garaventa

Der jüngste Umbau durch Garaventa bringt die Anlage technisch auf den neuesten Stand die nun im vollautomatischen Modus betrieben werden kann. Sie…

Weiterlesen
Foto: Dieter Krestel

Am 14. November 2024 ging im Tauern Spa Kaprun das 2. Medien Forum Zukunft Winter über die Bühne. Entscheidungsträger aus den Bereichen Skisport,…

Weiterlesen
Foto: Lunghammer

Die renommierte Auszeichnung adelt ausgewählte kleine wie große steirische Skigebiete für ihre hervorragenden Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

Weiterlesen
Foto: Ralf Ruppert auf Pixabay

Der Verband der Seilbahnunternehmer Südtirols sucht einen neuen Direktor oder Direktorin.

Weiterlesen
Foto: Leitner

Das Südtiroler Unternehmen investiert mehr als 5 Mio. Euro in das globale Logistikzentrum. Digitalisierte und automatisierte Prozesse sollen die…

Weiterlesen
Foto: SBS

Das Wetter machte vielen Schweizer Bergbahnen einen Strich durch die Rechnung. Gesamthaft gesehen ging die Gästezahl im Vergleich zum Vorjahr um 7 %…

Weiterlesen
Foto: Gasteiner Bergbahnen AG

Die kommende Wintersaison in Skigastein wird außergewöhnlich lang, die Ticketpreise steigen nur moderat. Deutlich stärker gestiegen sind hingegen die…

Weiterlesen
Foto: Leitner

Die Neuentwicklung soll positive Effekte bei Verbrauch, Wartungsaufwand und Umweltfreundlichkeit bringen, verspricht Leitner.

Weiterlesen