Ab Montag, 20. Dezember 2021, ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis (entsprechend geimpft oder genesen) möglich. Zusätzlich ist ein PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung ("Booster-Impfung") nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Online-Registrierung durch das österreichische Pre-Travel-Clearance-System verpflichtend, heißt es dazu in einer Aussendung des österreichischen Gesundheitsministeriums vom 17. Dezember 2021.
Ausnahmen für Schwangere und Schüler
Ausgenommen von der Erfordernis eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass, dem Impfpass für österreichische Schüler oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren, so das österreichische Gesundheitsministerium in der Aussendung.
Tourismuswirtschaft kritisiert „Regelungs-Chaos“
Seitens der österreichischen Tourismuswirtschaft wird einerseits die sehr abrupte Einführung der neuen Regelungen kritisiert, andererseits wird stark bemängelt, dass sehr viele Regelungen in der novellierten Einreise-Verordnung noch schwammig und unklar sind: „Nicht einmal das Ergebnis dieser Nacht-und-Nebel-Aktion ist zufriedenstellend. Die Novelle ist legistisch sogar so miserabel, dass nicht einmal die kommunizierte 3G-Ausnahme für Pendler noch sicher ist, weil auf diese Ausnahme im Gesetz nicht mehr explizit Bezug genommen wird“, so etwa Franz Hörl, Obmann des Tiroler Wirtschaftsbundes und Obmann des Fachverbands der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Interessensvertretungen in der Wirtschaftskammer würden von Anfragen von Unternehmern überhäuft. „Und auch in den Rezeptionen glühen die Telefone. Qualifizierte Auskünfte zu erteilen, ist aber angesichts der vielen offenen Fragen nicht möglich. Vor allem Gäste, die eine mehrtägige Anreise auf sich nehmen – wie zum Beispiel viele Menschen aus Holland – müssten nun auf dem Weg noch irgendwie und irgendwo zu einem PCR-Test gelangen, um einer Quarantäne zu entgehen“, so Seilbahnobmann Franz Hörl, der das Gesundheitsministerium dazu aufrief, Klarheit zu schaffen und „den Schaden zu minimieren“.