Neben dem Tourismus war auch die Seilbahnbranche in der vergangenen Wintersaison von Mitarbeitermangel betroffen. Saisoniers und Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sollen nun einfacher beschäftigt werden können.
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Wirtschaft Tourismus

ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG

Österreich erleichtert Arbeitsmarkt-Zugang für Drittstaats-Angehörige

Seit der Wintersaison 2021/22 haben auch Seilbahnunternehmen Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Um die angespannte Personalsituation im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu lindern, hat Österreichs Bundesregierung die „Rot-Weiß-Rot-Karte" reformiert.

von: DK

Durch die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll die Anstellung von Saison- und Fachkräften in Österreichs Tourismusbetrieben vereinfacht werden. „Der heimische Tourismus erholt sich. Die aktuelle Buchungslage und die Sommersaison sind vielversprechend. Aufgrund des Fachkräftemangels braucht die Branche dringend qualifizierte Arbeitskräfte. Die Verbesserungen der Rot-Weiß-Rot-Karte sind daher ein wichtiger Schritt. Vor allem durch die Ausweitung der Stammsaisonier-Regelung können Betriebe langjährige Arbeitskräfte weiterhin beschäftigen. Zudem bekommen qualifizierte und erfahrene Fachkräfte künftig rascher und einfacher Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt“, betonte die österreichische Tourismusministerin Elisabeth Köstinger anlässlich der Vorstellung der neuen Regeln zur Rot-Weiß-Rot-Karte durch Arbeitsminister Martin Kocher am 28. April 2022.

Stammsaisonier-Regelung wird zu dauerhaftem System

Durch Änderungen im österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten erleichtert, sowie das Zulassungsverfahren durch Digitalisierung und Parallelisierung vereinfacht und beschleunigt. Konkret soll die seit 1.1.2022 geltende Stammsaisonier-Regelung in ein dauerhaftes System überführt werden. Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren und sich bei den regionalen Geschäftsstellen des österreichischen Arbeitsmarktservice registrieren lassen, können unabhängig von Kontingenten Beschäftigungsbewilligungen erhalten. Außerdem erhalten jene Saisonarbeitskräfte, die bereits seit mehreren Jahren in einem Betrieb gearbeitet haben, künftig ungeachtet ihres Alters und ihrer Qualifikation eine Rot-Weiß-Rot-Karte für eine Beschäftigung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber.

Foto: BMLRT / Paul Gruber
Österreichs Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger
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