Damit stellt sich einmal mehr die Gretchenfrage, sollen „Öffentliche Hände“ – ob Staat, Land oder Gemeinde – überhaupt Unternehmen leiten oder sind sie gar die besseren Unternehmer? Oder hat der Ruf nach ihnen in Österreich und zwar in allen Bereichen der Wirtschaft – Stichwörter „verstaatlichte“ Industrie, Dienstleistungssektor, Verkehrs- und Nachrichtenwesen etc. – einfach Tradition, im Gegensatz z. B. zur Schweiz?
Eine allgemein gültige Antwort darauf würde der Problematik öffentlichen Unternehmertums keineswegs gerecht werden, auch nicht im Seilbahnbereich. Es gibt ja durchaus einige positive Beispiele auf Gemeindeebene, die ein Erfolg sind, sich sehen lassen und mit rein privatwirtschaftlichen Gesellschaften mithalten können. Sie funktionieren in der Regel auch nur dort, wo dem Bürgermeister oder Gemeindefunktionär in seiner Tätigkeit als verantwort-licher Vorstand oder Geschäftsführer des jeweiligen Seilbahnbetriebes freie Hand gewährt wird, die parteipolitische Einflussnahme außen vor bleibt und vor allem unternehmerisch gedacht werden kann und wird.
Aber nüchtern betrachtet: Ist es wirklich erforderlich, dass aus regionalpoli-tischen Erwägungen oder wegen „strategisch wichtiger Gründe“ sich ein Bundesland oder gar der Staat als Seilbahner betätigt, sei es zu 100 %, sei es mit einer Kapitalquote von mehr als 50 % oder mit einer qualifizierten Sperrminorität?
Dies darf, ja sollte zumindest – nicht zuletzt aus Gründen der Wettbe-werbsverzerrung – wieder einmal hinterfragt werden! Parteipolitisches Kalkül, in welcher Form auch immer, ist jedenfalls fehl am Platz!
Dr. Helmut Lamprecht