Tourismus

EuGH-Entscheidung lässt Alarmglocken schrillen!

Ein Streitfall über den Ausbau einer Wasserstraße in Deutschland führte kürzlich zur EuGH-Entscheidung C 461-13, die Umweltschützer beson-ders freut, deren Auswirkungen aber für Kopfzerbrechen bei Projekt-werbern sorgt.

von: Helmut Lamprecht

Die „Wellen“ dieses Urteils haben kurioserweise auch die Bergbahn-Branche erreicht. Es wurde nämlich – zumindest im österreichischen „Blätterwald“ unter dem Motto „bad news are good news“ – sofort kolportiert, dass der Bau von Beschneiungsteichen künftig ein großes Genehmigungsproblem wäre. Mitunter würde dies überhaupt nicht mehr möglich sein; ja selbst der laufende Betrieb sei dann erheblich erschwert.

Warum ging es bei der EuGH-Entscheidung?

Anlassfall waren drei Vorhaben zur Vertiefung der Fahrrinne der Weser, welche vom deutschen Bund für Umwelt und Naturschutz auf Basis der EU-Wasserrahmenrichtlinie angefochten und zwecks Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie bis zum EuGH getrieben wurden.

Dieser erteilte der positiven Interpretation durch die deutsche Behörde eine Absage: Wenn Vorhaben eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten Gewässerzustands gefährdet, dürfen die Mit-gliedsstaaten dieses Vorhaben nicht genehmigen. Dafür reiche es schon, wenn auch nur eine Qualitätskomponente um mindestens eine Klasse abrutscht, selbst wenn die Gesamteinstufung unberührt bleibt.

Laut Wasserrahmenrichtlinie müssen die EU-Länder dafür sorgen, dass der Zustand ihrer Gewässer nicht verschlechtert wird (Verschlechterungsverbot) und darüber hinaus Maßnahmen für Verbesserungen und Sanierungen der Gewässer gesetzt werden (Verbesserungsgebot).

Dies hat zur Konsequenz, dass Projekte, die die Wasserqualität verschlechtern, – von Ausnahmefällen abgesehen – nicht bewilligt werden dürfen. Was nun als Verschlechterung gilt, legt der EuGH – siehe vorhin – sehr streng aus; jedenfalls strenger als in so manchem EU-Land bisher üblich. Der Spielraum für eine Bewilligung ist dadurch eindeutig geschrumpft.

Was bedeutet dies für die Bergbahn-Branche in der EU generell, für die österreichische im Besonderen?

EU-Rahmenrichtlinien sind an sich in den Mitgliedsländern nicht direkt als Gesetz anwendbar, sondern geben „nur“ den rechtlichen Standard für die jeweilige nationale Gesetzgebung vor. Doch hier spießt es sich für den „gelernten“ Seilbahnunternehmer, denn Österreich gilt bekanntlich als Musterschüler in Erfüllung von EU-Vorgaben. Nicht selten, um nicht zu sagen in der Regel, werden im jeweiligen österreichischen Gesetz die Normen noch schärfer als notwendig gefasst und vor allem dann auch angewandt.

Daher wäre die Bergbahn-Branche gut beraten, rechtzeitig die zuständigen politischen Instanzen zu „belagern“, damit von der ministeriellen Bürokratie nicht im vorauseilenden Gehorsam die EuGH-Entscheidung zum Anlass für realitätsfremde Erlässe genommen wird. Danach wäre es jedenfalls „5 nach 12“ und die Schieflage nicht mehr umkehrbar!

In diesem Zusammenhang zu einem Nebenschauplatz in Südtirol:

Auf einer seit 1975 angelegten, zweckgewidmeten und eingetragenen Skipiste, auf welcher in den letzten 40 Jahren immer wieder verschiedene Verbesserungsarbeiten durchgeführt wurden, welche 1990 mit einer Beschneiungsanlage ausgestattet und längs deren Trasse bereits zum dritten Mal die Aufstiegsanlage ersetzt wurde (das letzte Mal 2006 mit einer kuppelbaren Vierersesselbahn), beabsichtigt derzeit das Seilbahnunternehmen erneut Verbesserungsarbeiten, sprich kleinere Planierungen, für einen Funpark durchzuführen. Es gibt nun größte Schwierigkeiten mit der Landesbehörde, da sich – trotz der vor vielen Jahren erfolgten Drainagierung und durchgeführter Planierungsarbeiten – abermals ein Flachmoor mit Wollgräsern und ein ausgedehnter blütenreicher Bürstlingsrasen mit geschützten Blumenarten (z. B. Schwefelanemone, Stängelloser Enzian, Prachtnelke u. a.) gebildet hat.

Conclusio aus dieser Situation: Demgegenüber, was die „grüne Seite“ stets gegenteilig argumentiert, beweist die Praxis nun das Gegenteil: Nach einigen Jahren gelingt die Renaturierung! Soll diese nun zum Bumerang für das Seilbahnunternehmen werden? Wohl ebenfalls ein eklatantes Beispiel einer Realitätsverweigerung!

Foto: S. Gapp
Dr. Helmut Lamprecht, Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Verkehrssicherungspflicht auf Skipisten
Foto: S. Gapp

Foto: Herve Doulat

Seit 1974 ist Mountain Planet die internationale Messe für die Erschließung der Bergregionen, bei der die wichtigsten Akteure der Branche…

Weiterlesen
(c) Leitner

Die Investitionen in städtische Seilbahnen schreiten global unverändert voran. In Mexiko ist der Seilbahnhersteller Leitner seit Beginn der dortigen…

Weiterlesen
(c): Hasenauer.ARCHITEKTEN

Am 3. April wurde die neue Standseilbahn für Hallstatt vorgestellt, ein Gemeinschaftsprojekt der Salzwelten, des Architekturbüros…

Weiterlesen
(c) Doppelmayr, Bayerische Zugspitzenbahn

 

Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) startete am 30. März in den letzten Skibetriebstag im Gebiet Garmisch-Classic. Mit dem Saisonende des…

Weiterlesen
Foto: Doppelmayr

Die INTERALPIN 2025 bietet als Weltleitmesse für alpine Technologien eine Plattform für zukunftsweisende Entwicklungen in der Seilbahnbranche. Auch in…

Weiterlesen
Foto: NLK Filzwieser

Der heurige Winter war im gesamten Alpenraum und auch in Niederösterreich besonders niederschlagsarm und von milden Temperaturen geprägt. Dank der…

Weiterlesen
Foto: Kappl Bergbahnen

Im Sommer 2025 erwartet das Skigebiet Kappl eine bedeutende Neuerung: Die alte Diasbahn wird durch eine hochmoderne Doppelmayr-Gondelbahn ersetzt.…

Weiterlesen
ConnX, Foto: Leitner AG

Der Seilbahnhersteller Leitner präsentiert sich bei der diesjährigen Interalpin – der Weltleitmesse für alpine Technologien. Die seit Jahren ständig…

Weiterlesen
(c) Immoos

Ab sofort ist Daniel Bui-Moosbrugger der Ansprechpartner für alle italienischen Kunden. Neben dem Vertrieb umfasst sein Aufgabengebiet auch…

Weiterlesen
Foto: enrope

Die Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen haben enrope den Auftrag erteilt, den Höllwieslift zukunftsfit zu machen. Der Schlepplift war ursprünglich…

Weiterlesen
Foto: Sunkid

„Alles unter einem Dach“ – moderner Zauberteppich und familienfreundlicher Gehweg in Haute-Nandez in der Schweiz.

Weiterlesen
Foto: Nikolaus Faistauer Photography

Die drei Regionen des Alpin Card Ticketverbunds ziehen nach den ersten Monaten mit Smartphone Ticket im Echtbetrieb Bilanz: Die BLE-Technologie von…

Weiterlesen
Foto: Seilbahnen Schweiz

Aufgrund der späten Ostern fallen die Sportferien in der Schweiz in diesem Jahr in vielen Regionen in den März. Trotzdem gab es im Februar einen…

Weiterlesen
Foto: Kässbohrer

Der "AutroTracer" für den Pistenbully ist ein selbständig mitlenkendes Assistenzsystem, das Spurstabilität und Manövrierbarkeit der Maschine unter…

Weiterlesen

Die Jury des Swiss Mountain Award hat wegweisende Projekte der Unternehmen Remontées Mécaniques Grimentz-Zinal SA, Mantis Ropeway Technologies AG und…

Weiterlesen