Recht

Betriebspflicht über das Gericht durchsetzbar?

Bekanntlich besteht für öffentliche Seilbahnen auf Grund des Seilbahngesetzes eine Betriebspflicht. In einem aktuellen Fall wurde geklärt, ob eine solche Pflicht auch auf Grund eines Vertrages durchgesetzt werden kann.

Dass öffentliche Seilbahnen die ihnen behördlich vorgeschriebene Betriebspflicht einzuhalten haben, ist klar: In der Konzession werden auch die betriebspflichtigen Zeiträume festgelegt. Sollte gegen diese Vorgaben verstoßen werden, so wird die Behörde gegen das Seilbahnunternehmen entsprechend vorgehen.

Vereinbarung einer Betriebspflicht

Wie ein aktuelles Verfahren zeigt, kann sich die Frage der Betriebspflicht aber auch aus einem Vertrag ergeben: Ausgang dieses Verfahrens war die Klage einer Wirtin, deren Hütte bei der Bergstation einer Seilbahn liegt. Die Seilbahn wurde – da keine Konzession mehr erteilt wurde – abgerissen. Daraufhin klagte die Hüttenwirtin das Unternehmen auf Aufrechterhaltung des Betriebs, dieser Klage wurde in der ersten Instanz Recht gegeben. Um die Fortsetzung des Verfahrens zu vermeiden, haben die Beteiligten danach einen Vergleich abgeschlossen. Mit diesem hat sich das Unternehmen verpflichtet, an der Errichtung einer neuen Seilbahn zu arbeiten und den Verkehr mit einer Seilbahn aufrecht zu erhalten. Da die Planungen der neuen Anlage nach Ansicht der Hüttenwirtin zu langsam vorangegangen sind, stellte sie auf Grund dieses Vergleichs einen Exekutionsantrag: Das Gericht sollte das Unternehmen zur Errichtung der Anlage verpflichten und – für den Fall, dass die Arbeiten nicht innerhalb von vier Wochen fortgesetzt werden – eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängen. Das Erstgericht hat die Exekution bewilligt und festgelegt, dass die Seilbahn innerhalb von acht Monaten zu errichten ist, andernfalls würde eine Geldstrafe von 50.000 Euro verhängt werden.

Exekution wurde bewilligt!

Nach Ablauf dieser Frist von acht Monaten beantragte die Hüttenwirtin die Verhängung der Geldstrafe, da die Seilbahn noch nicht fertig war. Dementgegen beantragte das Unternehmen die Einstellung des Exekutionsverfahrens für die Dauer von weiteren acht Monaten. Begründet wurde dies damit, dass die behördlichen Genehmigungen zwar beantragt, aber noch nicht erteilt worden seien. Diese Verfahrensverzögerung sei nicht vom Unternehmen zu verantworten, sondern sei sie (u.a.) damit zu erklären, dass die Zustimmung von Grundeigentümern noch nicht vorliege. Diese Eigentümer würden unerfüllbare Forderungen stellen, und sei eine Einigung bisher gescheitert. Es sei dem Unternehmen somit „derzeit“ auf Grund dieser Forderungen nicht möglich, dem Auftrag des Gerichts nachzukommen.

Dennoch hat das Gericht die Exekution bewilligt: Über das Unternehmen wurde eine Geldstrafe von 50.000 Euro verhängt und es wurde ihm eine weitere Frist von acht Monaten für die Fertigstellung der Anlage gesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat diese Entscheidung nun (rechtkräftig) bestätigt. Er hat dies damit begründet, dass eine Einstellung der Exekution nur dann denkbar wäre, wenn die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen „dauerhaft“ unmöglich sei. Eine bloß vorübergehende Unmöglichkeit sei kein Anlass, die Exekution einzustellen. Das Gericht ist auch der Meinung, dass das Unternehmen verpflichtet gewesen wäre, alle möglichen Zwangsmittel (wie z. B. eine Enteignung) gegen die Grundeigentümer zu beantragen.

Vertragliche Betriebspflicht ist wirksam

Mit diesem Verfahren wurde zum Einen geklärt, dass eine vertragliche Betriebspflicht trotz Entzug der Konzession für die Anlage mittels Exekution gegen ein Seilbahnunternehmen durchgesetzt werden kann. Bei der Vereinbarung einer solchen ist größte Vorsicht anzuraten: Wie das Verfahren zeigt, verhindern unerfüllbare Forderungen, die eine Genehmigung verzögern, nicht die Bewilligung einer Exekution gegen das Unternehmen. Der OGH ist der Meinung, dass dann nicht auf weitere Verhandlungen gesetzt werden darf, sondern dass das Unternehmen verpflichtet ist, z. B. eine Enteignung zu beantragen.

Christoph Haidlen - www.seilbahnrecht.at

Dr. Christoph Haidlen, Experte für Seilbahnrecht und Partner von CHG Rechtsanwälte, Foto: Die Fotografen für Dr. Haidlen

Foto: Congress Messe Innsbruck

Extremwetterereignisse wie Dürre, Starkregen, Muren oder Hochwasser haben sich in Europa deutlich gehäuft. Die Inter-Alpine Natural Hazards Conference…

Weiterlesen

Die Büros der ISR sind in den Weihnachtsferien geschlossen. Wir freuen uns darauf, nach unserer Weihnachtspause ab 7. Jänner 2025 mit Ihnen gemeinsam…

Weiterlesen
Foto: Erwin Petz

Das Skischulzentrum ermöglicht eine professionelle Betreuung der Kinder in unmittelbarer Pistennähe. Ein neues Förderband ermöglicht den Aufstieg für…

Weiterlesen
Foto: Leitner

Mit der 10er-Kabinenbahn am Rosskopf in Sterzing feiert die Technologie LeitPilot von Leitner als Vorstufe für automatisierte Seilbahnen ihre Premiere…

Weiterlesen
Foto: Seilbahn Museum Schweiz

Ein historischer Steinseilbahnwagen aus Toggenburg ist der interessante Neuzugang im "Seilbahn Museum Schweiz".

Weiterlesen
Foto: C. Mantona

Die "Standseilbahn Rosshütte" in Seefeld in Tirol ist im Sommer der Hauptzubringer vom Tal in das beliebte Ski- und Wandergebiet Rosshütte und somit…

Weiterlesen
Foto: Garaventa AG

Das Großprojekt „Schilthornbahn 20XX“ in der Schweiz umfasst den vollständigen Neubau der Seilbahnverbindung von Stechelberg bis zum Schilthorn. 

Weiterlesen
Foto: Bergbahnen Fieberbrunn

Rund 200 geladene Gäste feierten die Einweihung der Anlage, die als nächster Meilenstein in der Entwicklung der Bergbahnen Fieberbrunn in Tirol gilt.

Weiterlesen
Foto: WKV/Frederick Sams

Studien zeigen, dass es in Vorarlberg auch in den nächsten 30 Jahren noch ausreichend Schnee zum Skifahren geben wird, aber der Saisonstart im…

Weiterlesen
Foto: www.michaelbauerphotography.de

Pünktlich zum Start der Wintersaison nehmen zwei neue Seilbahnen von Leitner am Ochsenkopf im Fichtelgebirge in Bayern (D) und am Hauser Kaibling in…

Weiterlesen
Foto: Harald Steiner

Mit einem Festakt wurden am 4. Dezember 2024 die neue 10er-Kabinenbahn „Rohrmoos I“ sowie das moderne „Wintersportzentrum WEST“ offiziell eröffnet. 

Weiterlesen
Foto: R. Gric

In Chamonix (F) hat die Doppelmayr-Gruppe eine neue Kabinenbahn mit vielen Extras von der Bergstation der Montenvers-Zahnradbahn hinunter zum…

Weiterlesen
Foto: Chris Gollhofer

Unter dem Motto „Seilbahnen im Wandel“ diskutierte am 2. Dezember in der Wirtschaftskammer Tirol in Innsbruck die Branche über aktuelle…

Weiterlesen
Foto: Lech Bergbahnen AG

Die Lech Bergbahnen AG investiert in neue Schneeerzeuger und in moderne Technik für die Pistenfahrzeuge sowie Lawinenwächter. Das Corporate Design…

Weiterlesen
Foto: Jungfraubahnen 2019

Den Zuschlag für die Erneuerung der "Firstbahn" inklusive einer zusätzlichen Sesselbahn erhält die Doppelmayr-Gruppe/Garaventa. An die Firma Leitner…

Weiterlesen